Pflegepflichtversicherung (PPV) als Teilkasko-Versorgung. „Hilf dir selbst, so hilft dir Gott“ dachte sich der Gesetzgeber, als er die PPV geschaffen hatte – selbst mit dem „Pflege-Bahr“, der nur eine Teilkasko-Versorgung von bis zu weniger als 50 Prozent der Pflegekosten ist. Di