Der Deutsche Maklerverbund stellt in Bezug auf das Urteil im Wettbewerbsstreit zwischen ihm und blau direkt einige Aussagen klar. Karsten Allesch, Geschäftsführer beim Deutschen Maklerverbund, erklärt: „Wichtig ist es, das Urteil in den Kontext des Wettbewerbsrechts einzuordnen. In dem Urteil geht es rein darum festzustellen, ob die von uns getätigten werblichen Aussagen durch uns bewiesen werden konnten. Blaudirekt ist einer der wenigen Pools, die erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ...