Gesetzliche Krankenkassen übernehmen seit dem Jahr 2005 für Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Implantate im Rahmen der Regelversorgung nur noch einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten bei freier Arztwahl beziehungsweise von 70 Prozent, wenn im Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt lückenlos nachgewiesen werden.