Der Münchener Verein ist langjähriger und zuverlässiger Partner des Handwerks. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern leisten wir bei Betriebsschließungen infolge von Corona bei bestehenden Verträgen und lassen somit unsere Handwerkskunden nicht im Stich.
Viele Versicherer sind nach wie vor nur bereit, auf Basis der „bayerischen Lösung“ freiwillig bis zu 15 Prozent der in den Verträgen vereinbarten Summe zu bezahlen. Doch vielen Gastronomiebetrieben und Hotelbesitzern ist das nicht ausreichend. Auf diesen Kompromiss, mit dem per Unterschrift weitere Ansprüche ausgeschlossen sind, wollen sie nicht eingehen, weil die Argumente der Versicherer für sie nicht nachvollziehbar sind. Immer mehr Klagen werden eingereicht.
Das Landgericht Mannheim hat im Mai die Klage einer Hotelbesitzerin (AZ 11 O 66/20) zwar aus formalen Gründen abgewiesen, sich in seiner Begründung dennoch nach Lage der Dinge auf die Seite der Klägerin gestellt. Eine individuelle Schließungsverfügung für die einzelnen Hotels sei nicht erforderlich. „Verbleibende Zweifel gehen zulasten der Versicherer“, so die Aussage der Mannheimer Richter. Für viele Juristen, die ihre klagenden Kunden vor Gericht vertreten, ist diese Erklärung, die auch auf Gastronomiebetriebe übertragen werden kann, eine wesentliche Prozessstrategie. Darauf hoffen nun all die von ihren Versicherern enttäuschten Kunden, die bisher keinen Cent aus ihrer BSV gesehen haben.
Die Argumente der Versicherer, die nicht oder nur freiwillig zahlen wollen
Das neue Virus SARS-CoV-2 sei bei Abschluss des Versicherungsvertrages unbekannt und deshalb im Infektionsschutzgesetz und den Ausführungsbestimmungen nicht aufgeführt gewesen. Daher greife hier kein Versicherungsschutz. Eine BSV leiste nur, wenn vom Restaurant oder Hotel eine Infektionsgefahr ausgehe. Ein allgemeiner Seuchenschutz wie bei der Corona-Pandemie sei nicht versichert.
Der Standpunkt des Münchener Verein
Der Versicherungsfall wird nach unserer Einschätzung ausgelöst durch eine Allgemeinverfügung des jeweiligen Bundeslandes, basierend auf dem Infektionsschutzgesetz. Der Münchener Verein stellt das Coronavirus SARS-CoV-2 den in seinen Bedingungen für die gewerbliche Betriebsschließungsversicherung namentlich genannten Krankheitserregern gleich.
Es ist nicht die Philosophie des Münchener Verein, sich im Schadenfall herausreden und nicht leisten zu wollen. Wir stehen hinter unseren Kunden und lassen sie nicht im Regen stehen, sei es in der BSV oder bei anderen Produkten. Der Münchener Verein betrachtet die BSV als einen essenziell wichtigen Schutz insbesondere für Gastronomie- und lebensmittelproduzierende Betriebe, sich gegen Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu versichern.
Autor: Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe
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