Beazley versichert jetzt auch die vorsorgliche Abschaltung von KI-Systemen

Veröffentlichung: 03.11.2026, 10:11 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Was passiert, wenn ein Unternehmen seine eigene KI abschalten muss, bevor größerer Schaden entsteht? Beazley erweitert seine Cyberversicherung um spezielle KI-Bausteine. Neben dem vorsorglichen Systemstopp sollen auch bestimmte behördliche Verfahren wegen unbeabsichtigter KI-Regelverstöße abgesichert werden können.

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Beazley ergänzt seine Cyberversicherung um Schutz bei vorsorglicher KI-Abschaltung und bestimmten KI-Regulierungsverfahren. Was Makler wissen sollten.Beazley ergänzt seine Cyberversicherung um Schutz bei vorsorglicher KI-Abschaltung und bestimmten KI-Regulierungsverfahren. Was Makler wissen sollten.Redaktion experten.de / KI-generiert

Wenn eine Künstliche Intelligenz im Unternehmen fehlerhaft arbeitet, kann schnelles Eingreifen notwendig werden. Doch was passiert, wenn ein Betrieb das betroffene System vorsorglich abschaltet und dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen? Herkömmliche Cyberversicherungen sind nicht zwangsläufig auf solche Situationen zugeschnitten.
Der Spezialversicherer Beazley erweitert deshalb sein Cyberversicherungsangebot um zusätzliche Bausteine für KI-bezogene Risiken. Im Mittelpunkt stehen die freiwillige Abschaltung fehlerhafter KI-Systeme, bestimmte regulatorische Verfahren und die Klarstellung des Versicherungsschutzes bei KI-bezogenen Cyberereignissen. Die Erweiterungen sind Bestandteil des Cyberversicherungsangebots „Full Spectrum Cyber“.

Versicherungsschutz, bevor der größere Schaden eintritt

Besonders interessant ist die Zusatzvereinbarung zum freiwilligen Abschalten eines KI-Systems. Sie richtet sich an Unternehmen, die eine fehlerhaft arbeitende KI vorsorglich außer Betrieb nehmen müssen, um größere finanzielle Schäden zu verhindern. Damit rückt ein Risiko in den Fokus, das sich von klassischen Cyberangriffen unterscheidet: Nicht ein externer Angreifer legt das System lahm, sondern das Unternehmen entscheidet selbst, den Betrieb der KI zu unterbrechen. International hat Beazley den Baustein bereits als Lösung für mögliche Betriebsunterbrechungen und Ertragsausfälle infolge einer solchen Abschaltung vorgestellt.

Auch KI-Regulierungsverfahren sollen abgesichert werden

Ein zweiter Baustein betrifft behördliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz. Die Zusatzvereinbarung soll Versicherungsnehmer unterstützen, wenn unbeabsichtigte Verstöße gegen KI-bezogene Vorschriften zu bestimmten regulatorischen Verfahren führen. Denkbar sind etwa Auseinandersetzungen über die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen beim Einsatz von KI-Systemen. Beazley verweist dabei auf das sich entwickelnde regulatorische Umfeld, insbesondere den europäischen AI Act und Anforderungen an das Management von Informations- und Kommunikationstechnologierisiken. Der Versicherungsschutz gilt nach Unternehmensangaben ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und soweit er gesetzlich zulässig ist.
Gerade bei möglichen Sanktionen ist diese Einschränkung entscheidend: Nicht jede behördlich verhängte Geldbuße darf versichert werden. Ob und in welchem Umfang Verfahrens- oder Verteidigungskosten übernommen werden, muss deshalb anhand der konkreten Bedingungen geprüft werden.

Klarstellung für KI-bezogene Cyberereignisse

Mit einer weiteren Zusatzvereinbarung will Beazley verdeutlichen, wie KI-bezogene Ereignisse unter die bestehende Cyberdeckung fallen. Damit greift der Versicherer eine Frage auf, die für Unternehmen und ihre Berater zunehmend relevant wird: Wann handelt es sich bei einem Schaden im Zusammenhang mit KI um einen versicherten Cybervorfall – und wann um ein anderes betriebliches oder haftungsrechtliches Risiko? Die ausdrückliche Klarstellung soll Unsicherheiten bei der Auslegung des Versicherungsschutzes reduzieren. „Diese Erweiterungen verdeutlichen unseren Anspruch, den Versicherungsschutz im Einklang mit technologischen Entwicklungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und unseren Kunden beim Einsatz von KI größtmögliche Klarheit, Transparenz und Sicherheit zu bieten“, erklärt Gesine Froese, Regional Manager Cyber Risks DACH bei Beazley.

Neue Fragen für die Cyberberatung

Für Versicherungsmakler ergeben sich aus den Erweiterungen zusätzliche Beratungsfragen. Entscheidend ist nicht mehr nur, wie Unternehmen gegen Angriffe von außen geschützt sind. Auch die Risiken, die durch den eigenen Einsatz von KI entstehen, müssen bei der Absicherung berücksichtigt werden. Dazu gehört beispielsweise, welche betrieblichen Prozesse von KI-Systemen abhängen, welche Folgen ein vorsorglicher Systemstopp hätte und welche regulatorischen Pflichten beim Einsatz der Technologie bestehen. Die neuen Bausteine zeigen, dass sich Cyberversicherung zunehmend mit Risiken an der Schnittstelle von IT-Sicherheit, Betriebsunterbrechung und Regulierung auseinandersetzt.

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