Verbraucherkredite zwischen Konsum und Überschuldung: Neue Regeln ab November
Kleinkredite, „Buy Now, Pay Later“-Angebote und strengere Vorgaben bei der Kreditwürdigkeitsprüfung: Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Verbraucherkredite. Sie sollen Verbraucher besser vor finanzieller Überforderung schützen und setzen die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht um. Warum die Neuregelungen gerade mit Blick auf Überschuldung relevant sind, zeigt der aktuelle Überschuldungsreport 2026 des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff).
Verbraucherschutz wird auf weitere Kreditformen ausgeweitet
Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf Kreditangeboten, die bislang teilweise nicht oder nur eingeschränkt unter die verbraucherschützenden Regelungen des Kreditrechts fielen. Dazu gehören unter anderem Kleinkredite unter 200 Euro, bestimmte kurzfristige und zinsfreie Finanzierungen sowie zahlreiche „Buy Now, Pay Later“-Modelle.
Gerade Letztere haben sich im Onlinehandel etabliert: Die Ware wird sofort gekauft, bezahlt wird später oder in mehreren Raten. Was bei einzelnen kleinen Beträgen zunächst überschaubar erscheint, kann problematisch werden, wenn Verbraucher mehrere solcher Verpflichtungen parallel eingehen.
Die neuen Vorgaben sollen hier früher ansetzen. Unter anderem werden die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung ausgeweitet. Kreditgeber müssen prüfen, ob Verbraucher voraussichtlich in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen.
Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring stärker reguliert
Auch automatisierte Verfahren rücken stärker in den Fokus. Wird die Kreditwürdigkeit mithilfe automatisierter Datenverarbeitung bewertet, erhalten Verbraucher zusätzliche Rechte. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine menschliche Überprüfung der Entscheidung zu verlangen.
Zudem enthält die Reform neue Vorgaben für Wirtschaftsauskunfteien und das Bonitätsscoring. Für Verbraucher soll damit nachvollziehbarer werden, auf welcher Grundlage Entscheidungen über ihre Kreditwürdigkeit getroffen werden.
Auch beim Dispokredit setzt der Gesetzgeber an. Bei der Festlegung eines eingeräumten Kreditrahmens soll künftig berücksichtigt werden, ob der Verbraucher grundsätzlich in der Lage wäre, die Inanspruchnahme innerhalb von zwölf Monaten aus seinem verfügbaren Einkommen zurückzuführen. Damit soll verhindert werden, dass der Dispokredit dauerhaft zum teuren Finanzierungsinstrument wird.
Wenn aus Zahlungsproblemen Überschuldung wird
Besondere Bedeutung haben die Änderungen dort, wo Verbraucher bereits Schwierigkeiten haben, ihre Kreditverpflichtungen zu erfüllen. Die neuen Vorgaben sehen Nachsichtsmaßnahmen vor, bevor Kreditgeber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Zudem werden Kreditgeber stärker in die Pflicht genommen, Verbraucher in finanziellen Schwierigkeiten auf Schuldnerberatungsangebote hinzuweisen.
Dass hier bislang eine Lücke besteht, verdeutlicht der Überschuldungsreport 2026. Rund zwei Drittel der Ratsuchenden fanden aus eigener Initiative den Weg in die Schuldnerberatung. Weitere zehn Prozent wurden durch Angehörige oder Bekannte darauf aufmerksam. Lediglich drei Prozent gaben dagegen an, von einer Bank oder einem anderen Gläubiger auf die Beratung hingewiesen worden zu sein.
Damit setzt die Reform an einem wichtigen Punkt an: Kreditgeber können finanzielle Schwierigkeiten häufig früh erkennen – etwa durch ausbleibende oder verspätete Zahlungen. Ein rechtzeitiger Hinweis auf professionelle Beratung kann dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung erhalten, bevor sich die finanzielle Situation weiter verschärft.
Was passiert mit bereits bestehenden Krediten?
Für Verbraucher mit einem laufenden Kredit bedeutet der 20. November 2026 nicht, dass bestehende Verträge automatisch auf die neuen Regelungen umgestellt werden.
Für Kreditverträge, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen, gilt grundsätzlich weiterhin das bisherige Recht bis zur Beendigung des Vertrags. Ausnahmen bestehen insbesondere bei bestimmten Regelungen für unbefristete Kreditverträge. Die neuen Vorschriften entfalten ihre volle Wirkung damit vor allem bei Verträgen, die ab dem 20. November 2026 abgeschlossen werden.
Überschuldungsprävention beginnt vor der Schuldnerberatung
Der Überschuldungsreport 2026 widmet der Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie einen eigenen Schwerpunkt. Aus Sicht des Instituts für Finanzdienstleistungen bietet die Reform wichtige Ansatzpunkte, um Überschuldung früher entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird deutlich, dass gesetzliche Vorgaben allein das Problem nicht lösen können.
Entscheidend wird sein, wie Kreditwürdigkeitsprüfungen, Nachsichtsmaßnahmen und Verweise an Schuldnerberatungsstellen in der Praxis umgesetzt werden. Gerade digitale Finanzierungsangebote und unkompliziert verfügbare Kleinkredite zeigen, wie schnell die Grenze zwischen komfortabler Zahlungsoption und zusätzlicher finanzieller Belastung verschwimmen kann.
Der Überschuldungsreport macht zugleich deutlich, dass Überschuldung selten auf eine einzelne Ursache zurückzuführen ist. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Trennung und steigende finanzielle Belastungen können Haushalte ebenso unter Druck setzen wie Kreditverpflichtungen und Konsumausgaben. Die neue Regulierung von Verbraucherkrediten ist deshalb ein Baustein der Überschuldungsprävention – aber nicht der einzige.
experten.de-Serie: Überschuldung in Deutschland
Dieser Beitrag ist Teil einer mehrteiligen experten.de-Serie zum Überschuldungsreport 2026. In den kommenden Beiträgen beleuchten wir zentrale Ergebnisse des Reports und gehen der Frage nach, welche Faktoren Menschen in finanzielle Schwierigkeiten bringen, welche Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind und wie sich das Überschuldungsverhalten verändert. Im nächsten Teil steht die Entwicklung der Überschuldung insgesamt im Mittelpunkt – und die Frage, warum insbesondere Krankheit zunehmend zum finanziellen Risiko wird.
Themen:
LESEN SIE AUCH
SCHUFA verteidigt neuen Score – doch Transparenz endet vor der Kreditentscheidung
Kredit trotz Schufa: Was ist wirklich möglich?
Verbraucherschutz: Vertrauen in die Politik sinkt weiter
Dispozinsen im Vergleich: Kontoüberziehung kostet im Schnitt über elf Prozent
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kitas vor der demografischen Wende: Deutschland muss das Schrumpfen organisieren
Erbschaften zementieren das Vermögensgefälle zwischen Ost und West
BaFin warnt vor betrügerischen Anrufen mit gefälschter Rufnummer
Teures Tanken: Wo Autofahrer tatsächlich Sprit sparen können
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

















