Hebammen-Haftpflicht bis 2031 gesichert – Prämien sinken
Für die rund 16.000 freiberuflichen Hebammen, die Mitglieder des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) sind, ist die Berufshaftpflicht bis Ende 2031 gesichert. Die Versicherungskammer verlängert die Gruppenhaftpflicht als führender Versicherer eines Konsortiums mit Allianz Deutschland, HDI Deutschland und R+V Allgemeine Versicherung um viereinhalb Jahre. Bemerkenswert sind die Konditionen: Die Prämien sinken erstmals seit vielen Jahren, während die Deckungssumme von 12,5 auf 15 Millionen Euro steigt.
Der DHV hat das Verlängerungsangebot angenommen. Die bisherige Vertragslaufzeit von drei Jahren wird auf viereinhalb Jahre verlängert. Die Gruppenhaftpflicht wird den Mitgliedern des Verbandes exklusiv über die hevianna Versicherungsdienst GmbH angeboten.
Versicherer verweist auf bessere Schadenerfahrung
Die verbesserten Konditionen begründet die Versicherungskammer mit der Schadenerfahrung und Fortschritten beim Risikomanagement. Der DHV hatte gemeinsam mit dem Versicherungskonsortium ein strukturiertes Risikomanagement aufgebaut, zu dem auch Simulationstrainings gehören. Nach Angaben des Versicherers tragen zudem die Akademisierung des Hebammenberufs sowie eine verbesserte Aus- und Fortbildung dazu bei, Risiken früher zu erkennen und Schäden zu vermeiden.
Konkrete Zahlen zur Entwicklung der Schäden oder zur Höhe der Prämiensenkung nennt die Versicherungskammer allerdings nicht. Damit lässt sich nicht beurteilen, wie stark sich Schadenhäufigkeit oder Schadenaufwand tatsächlich verändert haben.
Markus Juppe, im Vorstand der Versicherungskammer für die Schaden- und Unfallversicherung verantwortlich, sieht in der Prävention eine Voraussetzung für die weitere Absicherung des Berufsstands.
„Verständnis der Risiken und wirksame Maßnahmen zum Vermeiden von Schäden ermöglichen auch in Zukunft die Versicherung der Hebammen.“
Haftpflicht bleibt Voraussetzung für Geburtshilfe
Die Berufshaftpflicht ist für Hebammen nicht nur eine Kostenfrage. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz können insbesondere freiberuflich tätige Hebammen ihre Tätigkeit nicht ausüben. Hohe Haftungsrisiken in der Geburtshilfe hatten die Versicherbarkeit des Berufs über Jahre belastet.
Die jetzt vereinbarte längere Laufzeit schafft deshalb vor allem Planungssicherheit. Zugleich erhöht die Anhebung der Deckungssumme den Schutz bei schweren Personenschäden. Dass gleichzeitig die Prämien sinken, deutet darauf hin, dass das Konsortium die Entwicklung des Risikos günstiger bewertet als in der Vergangenheit. Wie groß dieser Effekt ist, bleibt mangels veröffentlichter Schadendaten offen.
Die Versicherungskammer stellt die Fortführung der Deckung zugleich in einen versorgungspolitischen Zusammenhang. Der Konzern sehe es als „gesellschaftliche Verpflichtung“, den Berufsstand sowie die flächendeckende Geburtshilfe und die Vor- und Nachsorge auch in strukturschwachen Regionen mit bezahlbaren Versicherungslösungen zu unterstützen, erklärt Juppe.
Für den Versicherungsmarkt ist jedoch vor allem die Entwicklung der Schäden entscheidend. Die neue Vereinbarung zeigt: Verbessert sich die Schadenentwicklung durch Ausbildung, Training und Risikomanagement, entsteht Spielraum bei Preis, Deckung und Vertragsdauer. Bei der Hebammen-Haftpflicht reicht dieser Spielraum nun für niedrigere Prämien, 2,5 Millionen Euro zusätzliche Deckung und eine Absicherung bis Ende 2031.
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