Krankenkassen verlieren Millionen – Schaden wächst auf 220 Millionen Euro

Veröffentlichung: 06.08.2026, 23:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

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220 Millionen Euro Verlust und Schadenersatzklagen gegen Finanzunternehmen: Der Verius-Fall wirft grundlegende Fragen zur Kapitalanlage gesetzlicher Krankenkassen und zum Schutz von Beitragsgeldern auf.220 Millionen Euro Verlust und Schadenersatzklagen gegen Finanzunternehmen: Der Verius-Fall wirft grundlegende Fragen zur Kapitalanlage gesetzlicher Krankenkassen und zum Schutz von Beitragsgeldern auf.Experten/KI

Die Verluste gesetzlicher Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) aus Investments in Anlageprodukte der Verius-Gruppe fallen höher aus als bislang bekannt.Nach gemeinsamen Recherchen von NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung beläuft sich der bislang bekannte Schaden auf rund 220 Millionen Euro. Mitte Juli war noch von etwa 173 Millionen Euro die Rede.

Den Recherchen zufolge haben 28 Krankenkassen und KVen mehr als 500 Millionen Euro angelegt. Ein Großteil der Einrichtungen äußerte sich auf Anfrage der Medien nicht zu möglichen Engagements.

Verius-Fonds: So funktionierte das Modell

Die Einrichtungen erwarben unter anderem Inhaberschuldverschreibungen der Luxemburger Verbriefungsgesellschaft Securo Pro Lux S.A.. Die Erlöse flossen über Verbriefungsfonds in einen von der Verius Capital AG beratenen Immobilienfinanzierungsfonds.

Dieser vergab sogenannte Mezzanine-Darlehen – nachrangige Finanzierungen zwischen Eigen- und Fremdkapital – an Immobilienprojektentwickler. Mit der Zinswende, steigenden Finanzierungskosten und dem Einbruch des Immobilienmarktes gerieten zahlreiche Projekte ins Stocken. Zins- und Tilgungszahlungen blieben vielfach aus.

Mehrere Einrichtungen haben inzwischen Klage vor dem Landgericht Frankfurt erhoben. Nach Angaben der recherchierenden Medien gehören dazu die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg und Hessen. Sie werfen den beteiligten Finanzunternehmen vor, über die Risiken der Anlagen vorsätzlich getäuscht worden zu sein. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück.

Der offizielle Verkaufsprospekt führte 27 Risiken auf, darunter 19 mit mittlerer und drei mit hoher Einstufung. Zudem weist er auf die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlustes hin.

Der Fall dürfte jedoch nicht nur die Gerichte beschäftigen. Er wirft auch grundsätzliche Fragen zur Kapitalanlage öffentlich-rechtlicher Einrichtungen auf.

Hohe Renditen bedeuteten hohe Risiken

Der Fall wirft die Frage auf, warum Einrichtungen der gesetzlichen Sozialversicherung in nachrangige Immobilienfinanzierungen investierten, die mit einem entsprechend hohen Ausfallrisiko verbunden waren.

Renditedruck traf auf den Sicherungsauftrag

Während der Niedrigzinsphase erzielten klassische Kapitalanlagen nur geringe Erträge. Gleichzeitig verlangt § 80 SGB IV, dass Beitragsmittel sicher und liquide angelegt werden und zugleich einen angemessenen Ertrag erwirtschaften.

Der Fall verdeutlicht den Zielkonflikt: Je geringer die Erträge sicherer Anlagen, desto größer wird der Anreiz, alternative Investments zu prüfen. Ob solche Anlagen mit dem Sicherungsauftrag des § 80 SGB IV vereinbar sind, dürfte nun Gegenstand der juristischen und aufsichtsrechtlichen Aufarbeitung werden.


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