Krankenkassen im Reise-Check
Mit Beginn der Sommerferien rückt für viele Versicherte der Reiseschutz in den Blick. Während der gesetzliche Versicherungsschutz im Ausland Grenzen hat, unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen bei freiwilligen Zusatzleistungen teils erheblich. Besonders bei Reiseimpfungen und Auslandsservices lohnt sich nach Einschätzung von Experten ein genauer Vergleich.
Zwischen Grundschutz und Zusatzleistungen
Mit den Sommerferien beginnt für Millionen Deutsche die Reisezeit. Wer ins Ausland fährt, sollte jedoch nicht nur an Reisepass und Unterkunft denken, sondern auch an den eigenen Krankenversicherungsschutz. Denn obwohl gesetzlich Versicherte innerhalb Europas und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen grundsätzlich abgesichert sind, endet der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Situationen früher als vermutet.
Hinzu kommt: Bei freiwilligen Zusatzleistungen unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen teilweise deutlich. Das betrifft sowohl die Erstattung von Reiseimpfungen als auch spezielle Serviceangebote für Versicherte im Ausland.
„Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt es teils erhebliche Unterschiede bei diesen Fragen. Deshalb lohnt es sich, die Leistungen der eigenen Kasse zu vergleichen – insbesondere bei Auslandsservices und Reiseimpfungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen“, sagt Thomas Adolph, Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de.
Gesetzlicher Schutz mit Grenzen
Innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern mit entsprechenden Sozialversicherungsabkommen besteht grundsätzlich Anspruch auf medizinische Versorgung. Allerdings richtet sich dieser Anspruch nach dem jeweiligen nationalen Gesundheitssystem und entspricht damit nicht zwangsläufig dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Versicherte müssen zudem je nach Reiseland mit Eigenbeteiligungen rechnen oder Behandlungen zunächst selbst bezahlen, wenn die europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert wird.
Besonders relevant sind nach Angaben des Vergleichsportals zwei Lücken: Weder die Behandlung in reinen Privatkliniken noch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland gehören zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Gesetzliche Krankenkassen übernehmen beispielsweise keine Behandlung in reinen Privatkliniken oder den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Deshalb ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll“, erläutert Adolph.
Darüber hinaus bieten inzwischen 44 gesetzliche Krankenkassen zusätzliche Auslandsservices an. Dazu zählen beispielsweise rund um die Uhr erreichbare Hotlines, Unterstützung bei der Suche nach deutsch- oder englischsprachigen Ärzten oder Hilfen bei der Information von Angehörigen.
Reiseimpfungen bleiben freiwillige Kassenleistung
Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Erstattung von Reiseimpfungen. Diese gehören grundsätzlich nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch freiwillig im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. Die Ausgestaltung fällt allerdings unterschiedlich aus. Manche Kassen übernehmen die Kosten vollständig, andere gewähren Zuschüsse oder rechnen die Ausgaben über jährlich verfügbare Gesundheitsbudgets ab. Besonders groß ist die Unterstützung bei klassischen Fernreiseimpfungen:
- 44 Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Cholera-Impfung vollständig.
- Ebenfalls 44 Kassen erstatten die Gelbfieber-Impfung komplett.
- Bei der Malaria-Prophylaxe übernehmen 38 Krankenkassen die Kosten vollständig, weitere 16 beteiligen sich über ein Gesundheits- oder Globalbudget.
Auch bei Impfungen gegen Typhus, Tollwut, Meningokokken, Japanische Enzephalitis oder Poliomyelitis bestehen je nach Krankenkasse unterschiedliche Erstattungsregelungen.
Impfstatus gleich mit überprüfen
Wer vor einer Fernreise notwendige Reiseimpfungen plant, kann die Gelegenheit zugleich für eine Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes nutzen. „Wer sich vor einer Reise mit notwendigen Impfungen beschäftigt, kann direkt die Gelegenheit nutzen, um seinen generellen Impfstatus überprüfen zu lassen. Das ist ein sinnvoller Nebeneffekt!“, sagt Adolph.
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