PKV-Verband und GKV-Spitzenverband: Bundesländer finanzieren Krankenhausinvestitionen weiterhin unzureichend
Die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser bleibt eine der größten ordnungspolitischen Schwachstellen im deutschen Gesundheitswesen. Nach dem aktualisierten Katalog der Investitionsbewertungsrelationen liegt der jährliche Investitionsbedarf der Kliniken inzwischen bei mindestens acht Milliarden Euro. Tatsächlich stellen die Bundesländer jedoch lediglich rund die Hälfte dieser Summe bereit. Die daraus resultierende Finanzierungslücke von etwa vier Milliarden Euro zwingt viele Krankenhäuser dazu, Investitionen aus Mitteln für den laufenden Betrieb zu finanzieren – obwohl das duale Finanzierungssystem genau diese Vermischung verhindern soll.
Investitionsverantwortung der Länder wird zunehmend auf Beitragszahler verlagert
Das deutsche Krankenhausfinanzierungssystem basiert auf einer klaren Aufgabenteilung: Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen finanzieren den laufenden Krankenhausbetrieb, während die Bundesländer für notwendige Investitionen in Gebäude, Medizintechnik und Infrastruktur verantwortlich sind.
Diese Trennung gerät seit Jahren zunehmend ins Wanken. Nach den aktuellen Berechnungen, auf die sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt haben, beläuft sich der notwendige jährliche Investitionsbedarf auf mindestens acht Milliarden Euro. Grundlage ist eine von einer Regierungskommission empfohlene Investitionsquote von sieben bis neun Prozent für den Erhalt des Krankenhausbestands.
Die Länder stellen jedoch weiterhin lediglich rund vier Milliarden Euro bereit. Damit bleibt eine Finanzierungslücke von etwa 50 Prozent bestehen.
Betriebsmittel finanzieren zunehmend Infrastruktur
Die ökonomische Konsequenz reicht weit über die Haushalte einzelner Kliniken hinaus. Können notwendige Investitionen nicht über Landesmittel finanziert werden, müssen Krankenhäuser diese aus ihren Betriebserlösen finanzieren. Damit fließen Beitragsgelder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zunehmend in Gebäude, Modernisierung und technische Infrastruktur statt in die eigentliche Patientenversorgung.
Dieser Mechanismus verändert die Anreizstruktur des gesamten Finanzierungssystems. Betriebsmittel verlieren ihre eigentliche Funktion als Finanzierung medizinischer Leistungen und werden zur Ersatzfinanzierung staatlicher Investitionspflichten. Die Folge sind sinkende finanzielle Spielräume der Krankenhäuser und ein wachsender wirtschaftlicher Druck auf Einrichtungen, deren Ertragslage ohnehin angespannt ist.
Bewertungsrelationen schaffen Transparenz – verpflichtend sind sie jedoch nicht
Zur objektiven Ermittlung des Investitionsbedarfs existieren seit 2014 die sogenannten Investitionsbewertungsrelationen. Sie werden jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) aktualisiert und ordnen jedem Behandlungsfall einen investitionsbezogenen Finanzierungsbedarf zu. Je komplexer eine Behandlung, desto höher fällt die Bewertungsrelation aus.
Das Instrument soll den Ländern eine leistungsorientierte Verteilung ihrer Investitionsmittel ermöglichen. Allerdings besteht keine Verpflichtung zur Anwendung. Bislang nutzen lediglich Berlin, Hessen und Bremen den Katalog als Grundlage ihrer Investitionsplanung.
Damit bleibt ein bundesweit einheitliches Verfahren zwar verfügbar, entfaltet aber nur begrenzte Wirkung, solange die Länder weder ausreichende Mittel bereitstellen noch die Bewertungsrelationen flächendeckend einsetzen.
Finanzierungslücke wird zum ordnungspolitischen Problem
Die Debatte um die Krankenhausfinanzierung ist damit längst mehr als eine Frage zusätzlicher Haushaltsmittel. Sie betrifft die Funktionsfähigkeit des dualen Finanzierungssystems selbst. Werden Investitionskosten dauerhaft über Beitragsgelder finanziert, verschiebt sich die Last von den öffentlichen Haushalten auf Versicherte und Arbeitgeber. Zugleich entstehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen wirtschaftlich unterschiedlich aufgestellten Krankenhäusern.
GKV-Spitzenverband und PKV-Verband fordern deshalb die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung vollständig nachzukommen und die Investitionsförderung deutlich auszubauen.
Strukturell zeigt sich damit ein grundlegendes Problem staatlicher Finanzierungsverantwortung: Solange Investitionen systematisch unterfinanziert bleiben, verliert das duale Finanzierungssystem seine Trennschärfe. Kurzfristig stabilisieren Krankenhäuser ihre Infrastruktur über Betriebsmittel. Langfristig werden jedoch die Finanzierungsgrundlagen der stationären Versorgung selbst geschwächt – mit Folgen für Investitionsbereitschaft, Wettbewerbsfähigkeit und die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems.
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