EU-Steuerreform: Weniger Komplexität soll den Binnenmarkt stärken

Veröffentlichung: 29.06.2026, 06:06 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Die Europäische Kommission hat am 24. Juni 2026 ein Steuerreformpaket verabschiedet, das den europäischen Rahmen für die direkten Steuern modernisieren soll. Es umfasst ein Steueromnibusgesetz sowie eine Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC). Nach Berechnungen der Kommission könnten Unternehmen dadurch jährlich rund acht Milliarden Euro einsparen, davon 3,3 Milliarden Euro durch geringere Verwaltungskosten. Das Paket muss noch vom Rat angenommen werden; das Europäische Parlament wird konsultiert.

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Die EU-Kommission will den Steuerrahmen vereinfachen und Unternehmen jährlich um acht Milliarden Euro entlasten. Hinter dem Reformpaket steckt mehr als Bürokratieabbau: Es soll den Binnenmarkt effizienter und investitionsfreundlicher machen.Die EU-Kommission will den Steuerrahmen vereinfachen und Unternehmen jährlich um acht Milliarden Euro entlasten. Hinter dem Reformpaket steckt mehr als Bürokratieabbau: Es soll den Binnenmarkt effizienter und investitionsfreundlicher machen.Experten/ KI

EU-Steuerreform soll gewachsene Komplexität im Steuerrecht abbauen

Der Vorschlag reagiert auf ein Problem, das die europäische Steuerpolitik selbst geschaffen hat. In den vergangenen zehn Jahren wurden zahlreiche Regelwerke eingeführt, um Steuervermeidung einzudämmen, die Digitalisierung des Wirtschaftslebens abzubilden und den Binnenmarkt gegen aggressive Steuerplanung abzusichern. Jede Maßnahme verfolgte ein eigenständiges Ziel. In ihrer Gesamtheit ist jedoch ein Regelwerk entstanden, dessen Komplexität den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen spürbar erhöht hat.

Steueromnibusgesetz: Quellensteuer, ATAD und CFC-Regeln werden vereinfacht

Genau hier setzt das Omnibusgesetz an. Es soll bestehende Vorschriften vereinfachen, Doppelregelungen abbauen und die Rechtssicherheit erhöhen. Vorgesehen ist unter anderem eine Quellensteuerbefreiung für grenzüberschreitende Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU. Dadurch sollen aufwendige Erstattungsverfahren entfallen und die Finanzierung von Investitionen im Binnenmarkt erleichtert werden. Gleichzeitig werden die Zinsabzugsbeschränkungen der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) vereinfacht und Überschneidungen zwischen den Vorschriften für beherrschte ausländische Gesellschaften (CFC) und der globalen Mindestbesteuerung nach Säule 2 beseitigt.

DAC-Reform reduziert Meldepflichten und verbessert die Steueridentifizierung

Auch die Neufassung der DAC-Richtlinie verfolgt dieses Ziel. Meldepflichten für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen sollen entfallen, wenn sie den Finanzbehörden nur einen geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bieten oder Unternehmensgruppen bereits unter die globale Mindestbesteuerung fallen. Darüber hinaus wird die Meldeschwelle für Online-Warenverkäufe angehoben, wodurch nach Angaben der Kommission mehr als zehn Millionen private Verkäufer – insbesondere Anbieter gebrauchter Waren – von Meldepflichten entlastet werden. Ergänzend soll ein neues Prüfinstrument für Steueridentifikationsnummern die Identifizierung der Steuerpflichtigen verbessern.

Die EU setzt auf effizientere Steuerregeln statt neuer Regulierung

Ordnungspolitisch markiert das Paket einen Perspektivwechsel. Die Kommission stellt den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung nicht infrage, sondern versucht, die inzwischen entstandenen Überschneidungen im Regelwerk zu reduzieren. Steuerkontrolle soll stärker auf risikorelevante Sachverhalte konzentriert werden, während Verwaltungsaufwand dort entfällt, wo Informationen bereits aus anderen Regelwerken verfügbar sind oder nur einen begrenzten Mehrwert liefern.

Folgen für Unternehmen und den europäischen Binnenmarkt

Für Unternehmen liegt die eigentliche Bedeutung deshalb weniger in einzelnen Steuererleichterungen als in einer höheren Planungs- und Rechtssicherheit. Geringere Transaktionskosten können grenzüberschreitende Investitionen erleichtern und die Attraktivität des Binnenmarktes stärken. Ob die von der Kommission erwarteten Entlastungen tatsächlich erreicht werden, wird jedoch maßgeblich davon abhängen, wie konsequent die Mitgliedstaaten die Vereinfachungen nach der Verabschiedung umsetzen.

Das Reformpaket steht damit für eine neue Phase der europäischen Steuerpolitik. Nach Jahren kontinuierlicher Regulierung rückt erstmals die Konsolidierung des bestehenden Rechtsrahmens in den Mittelpunkt. Die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes soll künftig nicht durch niedrigere Schutzstandards, sondern durch ein einfacheres, kohärenteres und effizienteres Steuersystem gestärkt werden.

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