Neue EU-Vorgaben: Fonds müssen künftig Liquiditätsinstrumente vorhalten

Veröffentlichung: 20.04.2026, 12:04 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Offene Investmentfonds müssen seit dem 16. April neue EU-weite Anforderungen erfüllen. Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management hat dazu Factsheets veröffentlicht, die den Einsatz von Liquiditätsmanagement-Instrumenten in der Praxis erläutern.

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Neue Pflicht für Fondsanbieter

Offene Investmentfonds in der Europäischen Union müssen seit dem 16. April 2026 mindestens zwei sogenannte Liquiditätsmanagement-Instrumente (LMTs) vorhalten. Eine Ausnahme gilt für Geldmarktfonds, die lediglich ein solches Instrument einsetzen müssen. Die Regelung zielt darauf ab, Fonds widerstandsfähiger gegenüber erhöhten Mittelabflüssen zu machen. LMTs sollen Fondsmanagern ermöglichen, sowohl in normalen als auch in angespannten Marktphasen flexibler auf Liquiditätsbedarfe zu reagieren.

Steuerung von Liquiditätsrisiken

Die Auswahl der konkreten Instrumente liegt im Ermessen der jeweiligen Fondsgesellschaft und orientiert sich am Liquiditätsprofil sowie an der Anlegerstruktur des Fonds. Zu den möglichen Maßnahmen zählen etwa Rücknahmebeschränkungen, verlängerte Rückgabefristen oder die Übertragung von Vermögenswerten anstelle einer Barauszahlung.
Ziel dieser Instrumente ist es nicht, die Liquidität einzuschränken, sondern in Stressphasen Alternativen zur vollständigen Aussetzung der Anteilsrücknahme zu schaffen. Anleger sollen dadurch zumindest teilweise auf ihr investiertes Kapital zugreifen können, auch wenn nicht ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Schutzmechanismen für verbleibende Anleger

Ergänzend können sogenannte Anti-Dilution-Tools eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem Swing Pricing, Dual Pricing sowie Rückgabe- und Verwässerungsschutzgebühren. Diese Instrumente sollen verhindern, dass Kosten durch Mittelabflüsse zulasten der verbleibenden Anleger gehen, indem sie verursachergerecht den ein- oder aussteigenden Investoren zugeordnet werden.

Aussetzung bleibt letztes Mittel

In außergewöhnlichen Situationen bleibt es Fondsgesellschaften weiterhin möglich, die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen vorübergehend auszusetzen oder illiquide Vermögenswerte abzuspalten. Diese Maßnahmen gelten jedoch als letzte Option und sollen durch den Einsatz der neuen Instrumente möglichst vermieden werden.

BVI stellt Orientierungshilfen bereit

Zur praktischen Umsetzung hat der BVI Bundesverband Investment und Asset Management eine Reihe von Factsheets veröffentlicht. Diese geben einen Überblick über Funktionsweise, Einsatzmöglichkeiten sowie operative Anforderungen der einzelnen Instrumente. Zudem enthalten sie Hinweise zur Abstimmung zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und depotführenden Stellen.
Die Factsheets wurden im Rahmen eines Praxisforums unter Beteiligung verschiedener Marktteilnehmer erstellt und sollen als Orientierungshilfe dienen. Sie basieren auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und werden bei Bedarf angepasst.

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