Kostenfalle Rohrbruch: Warum Versicherte bei der Sanierung oft selbst zahlen müssen

Veröffentlichung: 10.03.2026, 17:03 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Rohrbruch zählt zu den häufigsten und teuersten Schäden in der Wohngebäudeversicherung. Dennoch erleben viele Hausbesitzer nach einem Schaden eine unangenehme Überraschung: Die Versicherung zahlt oft nur einen kleinen Teil der notwendigen Arbeiten. Der Bund der Versicherten warnt vor verbreiteten Missverständnissen.

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Leitungswasserschäden entstehen häufig durch defekte oder geplatzte Wasserleitungen und können erhebliche Schäden an Gebäude und Hausrat verursachen.Leitungswasserschäden entstehen häufig durch defekte oder geplatzte Wasserleitungen und können erhebliche Schäden an Gebäude und Hausrat verursachen.Redaktion experten.de / KI-generiert

Rohrbruch gehört zu den häufigsten Gebäudeschäden

Leitungswasserschäden zählen seit Jahren zu den größten Kostenblöcken in der Wohngebäudeversicherung. Nach Branchenschätzungen werden in Deutschland jährlich mehr als eine Million Leitungswasserschäden gemeldet. Die Gesamtschäden gehen in die Milliarden. Besonders ältere Gebäude mit veralteten Rohrsystemen sind betroffen, da Materialermüdung, Korrosion oder Frost das Risiko für Rohrbrüche erhöhen. Vor diesem Hintergrund warnen Verbraucherschützer vor falschen Erwartungen beim Versicherungsschutz. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass nach einem Rohrbruch automatisch eine umfassende Erneuerung der Leitungen erfolgt – tatsächlich ist der Leistungsumfang deutlich enger gefasst.

Versicherung zahlt nur für unmittelbaren Schaden

Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass die Wohngebäudeversicherung in der Regel lediglich die Kosten für die Beseitigung des konkreten Schadens übernimmt. Dazu gehören beispielsweise die Reparatur oder der Austausch des beschädigten Rohrstücks sowie die Behebung der durch austretendes Wasser entstandenen Schäden am Gebäude. „Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass beispielsweise nach einem Rohrbruch im Bad gleich alle Leitungen in diesem Raum erneuert werden. Tatsächlich zahlt die Versicherung nur für die unmittelbar schadenbedingten Reparaturen“, erklärt Meike Voß, Teamleiterin der Beratung beim BdV. Empfehlen Handwerksbetriebe darüber hinaus, weitere Leitungsabschnitte vorsorglich zu erneuern, handelt es sich aus Sicht der Versicherer um Instandhaltung oder Modernisierung. Diese Maßnahmen gelten nicht als Versicherungsleistung und müssen daher vom Eigentümer selbst bezahlt werden.

Besonders bei älteren Rohrsystemen wird es teuer

Gerade in älteren Gebäuden können Rohrbrüche ein Hinweis darauf sein, dass das gesamte Leitungssystem verschlissen ist. Fachbetriebe empfehlen dann häufig eine umfassendere Sanierung, um weitere Schäden zu vermeiden. Für Eigentümer entsteht dadurch schnell eine erhebliche Kostenbelastung: Während der Versicherer nur das konkret beschädigte Rohr ersetzt, können zusätzliche Arbeiten an angrenzenden Leitungen oder komplette Strangsanierungen schnell mehrere tausend Euro kosten.

Instandhaltungspflicht und Kündigungsrisiko

Darüber hinaus sind Versicherte verpflichtet, ihre wasserführenden Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Werden notwendige Wartungen oder Reparaturen über längere Zeit unterlassen, kann der Versicherer im Schadenfall Leistungen kürzen oder sogar verweigern. Auch ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt: Nach einem regulierten Schaden haben Versicherungsunternehmen grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Häufen sich Schäden oder bleibt ein marodes Leitungssystem unbehandelt, kann dies im Extremfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. „Wer notwendige Modernisierungen aufschiebt, riskiert nicht nur weitere Schäden, sondern im schlimmsten Fall auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Zustand ihrer Leitungen regelmäßig prüfen lassen und rechtzeitig handeln“, sagt Voß.

Für Vermittler ergibt sich daraus ein wichtiger Beratungsansatz: Viele Versicherte überschätzen den Umfang des Versicherungsschutzes bei Leitungswasserschäden. Eine frühzeitige Aufklärung über Leistungsgrenzen und Instandhaltungspflichten kann helfen, spätere Konflikte im Schadenfall zu vermeiden.

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