Gesundheit als Grundrecht? mkk und Ingo Froböse starten Initiative

Veröffentlichung: 26.02.2026, 15:02 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Eigentlich kennt man ihn aus dem Fernsehen: Wenn es um Bewegung, Prävention und gesunde Lebensführung geht, ist Prof. Dr. Ingo Froböse regelmäßig in den Morgenmagazinen von ARD und ZDF zu sehen. Nun geht der Präventionswissenschaftler gemeinsam mit der mkk – meine krankenkasse einen Schritt weiter – und bringt eine Petition auf den Weg, die das Grundgesetz verändern soll.

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Prof. Dr. Ingo Froböse, Präventionswissenschaftler.Prof. Dr. Ingo Froböse, Präventionswissenschaftler.Sebastian Bahr

Petition für ein „Recht auf Gesundheit“

Die mkk – meine krankenkasse fordert in ihrem Positionspapier „Gesundheit gehört ins Grundgesetz“die Aufnahme eines ausdrücklichen Rechts auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit in Artikel 2 des Grundgesetzes. Konkret schlägt die Betriebskrankenkasse vor, den bestehenden Satz „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ um folgenden Passus zu ergänzen:

„Jeder hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit. Sie auch durch Aufklärung, Vorbeugung und Krankheitsvermeidung zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe jeder staatlichen Gewalt.“

Andrea Galle, Vorständin der mkk – meine krankenkasse, hat gemeinsam mit Prof. Dr. Ingo Froböse eine entsprechende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Ziel sei es, eine breite gesellschaftliche Debatte über eine präventive Neuausrichtung des Gesundheitssystems anzustoßen. „Wir können nicht länger zusehen, dass es in der lauten Debatte nur um die Finanzierung von Krankheiten geht, statt um die Frage, wie sich Diabetes, Adipositas und Herzkrankheiten verhindern lassen“, sagt Andrea Galle.

538 Milliarden Euro – und nur fünf Prozent für Prävention

Das Positionspapier verweist auf die steigenden Gesundheitsausgaben: 2024 lagen sie bei 538 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte entfällt auf stationäre und ambulante Versorgung, während Präventionsausgaben nur rund fünf Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Zugleich wächst die Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die kommenden Jahre werden Milliarden-Defizite prognostiziert. Die mkk argumentiert, dass ein stärker präventiv ausgerichtetes System langfristig Kosten dämpfen und die Krankheitslast reduzieren könne. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums ließen sich etwa 40 Prozent aller Krebserkrankungen durch einen gesunden Lebensstil vermeiden – ohne damit eine individuelle Schuldzuweisung vorzunehmen.

forsa-Umfrage: 61 Prozent für Verankerung im Grundgesetz

Rückendeckung erhält die Initiative aus einer repräsentativen forsa-Befragung vom Januar 2026. Demnach befürworten 61 Prozent der Befragten, den Schutz der Gesundheit ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Gleichzeitig zeigen die Daten Defizite:

  • 56 Prozent bewerten ihren körperlichen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut.
  • 55,7 Prozent erreichen nur eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz.
  • 41 Prozent haben im vergangenen Jahr keine Präventionsangebote ihrer Krankenkasse genutzt

Froböse betont: „Gesundheit entsteht nicht erst in der Arztpraxis, sondern im Alltag der Menschen – in Kitas, Schulen, Betrieben und Kommunen. Wer Prävention wirklich ernst meint, muss Strukturen verändern.“

Mehr Steuerungskraft – auch zulasten anderer Grundrechte?

Ein zentrales Argument der Initiative betrifft die verfassungsrechtliche Dimension. Ein Gutachten von Dr. Martin Pagenkopf kommt zu dem Schluss, dass ein Grundrecht auf Gesundheit dem „Flickenteppich“ einfacher gesetzlicher Regelungen entgegenwirken könne. Ein solcher Grundrechtsstatus hätte nach Darstellung der mkk erhebliche Steuerungswirkung: Gesundheit könnte bei politischen Abwägungen stärker gewichtet werden – gegebenenfalls auch in Zielkonflikten mit anderen Grundrechten, ähnlich wie während der Corona-Pandemie.

International ist ein solches Vorgehen kein Novum: Laut WHO schützen 74 Prozent der Staaten das Recht auf Gesundheit ausdrücklich in ihren Verfassungen.

Zwischen Präventionsanspruch und Regulierung

Das Positionspapier verweist auf Beispiele aus anderen Ländern: Mindestpreise für Alkohol in Schottland, Zuckerabgaben in Großbritannien oder gesundheitsbezogene Förderlogiken in den Niederlanden. Solche Instrumente zeigen laut mkk Wirkung – etwa bei der Reduktion des Zuckergehalts in Softdrinks. Gleichzeitig berühren sie Fragen staatlicher Eingriffe in Konsumfreiheit und Wirtschaft. Damit wird deutlich: Die Initiative ist nicht nur gesundheits-, sondern auch gesellschaftspolitisch relevant.

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