Marktmacht großer Stromerzeuger deutlich gestiegen
Das Bundeskartellamt hat seinen sechsten Marktmachtbericht zur Stromerzeugung vorgelegt. Untersucht wurde der Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025 – das erste vollständige Jahr nach dem Auslaufen der befristet reaktivierten Reservekraftwerke. Die Daten zeigen eine klare Bewegung: Die Marktmacht der führenden Stromerzeuger ist spürbar gestiegen.
Pivotalität statt Marktanteil
Im Strommarkt entscheidet nicht allein der Marktanteil. Ein Unternehmen kann auch mit vergleichsweise geringem Anteil zeitweise erheblichen Einfluss auf den Preis haben. Maßgeblich ist, ob seine Kraftwerke in bestimmten Stunden unverzichtbar sind, um die Stromnachfrage vollständig zu decken. Das Bundeskartellamt misst diese strukturelle Unverzichtbarkeit mithilfe des sogenannten Residual Supply Index. Dabei wird für jede Stunde geprüft, ob die übrigen Anbieter die Nachfrage auch ohne die Kapazitäten eines bestimmten Unternehmens decken könnten. Ist das nicht möglich, gilt das Unternehmen in dieser Stunde als „pivotal“, also unverzichtbar. Überschreitet der Anteil solcher pivotalen Stunden fünf Prozent der Jahresstunden, spricht dies als Indiz für eine marktbeherrschende Stellung. Entscheidend ist damit nicht die rechnerische Größe eines Anbieters, sondern seine tatsächliche Bedeutung in Knappheitssituationen.
RWE liegt im Berichtszeitraum deutlich über dieser Schwelle. Auch LEAG überschreitet sie. EnBW bewegt sich in unmittelbarer Nähe, bleibt jedoch darunter. Die strukturelle Verschiebung ist damit quantifizierbar: Weniger steuerbare Kapazität erhöht die Häufigkeit, mit der einzelne Anbieter für die Nachfrageabdeckung unerlässlich werden.
Der Bericht selbst trifft keine formelle Feststellung einer Marktbeherrschung. Diese wäre nur im Einzelfall möglich. Gleichwohl verändert die statistische Evidenz die wettbewerbliche Ausgangslage. Unternehmen, die strukturell in eine pivotalere Position geraten, stehen unter verschärfter Missbrauchsaufsicht. Kapazitätszurückhaltung wäre kartellrechtlich unzulässig.
Angebotsrückgang als Systemeffekt
Der zentrale Treiber liegt auf der Angebotsseite. Mit dem Auslaufen der Ersatzkraftwerksregelungen Anfang 2024 und weiteren Stilllegungen im Zuge des Kohleausstiegs ist die verfügbare steuerbare Erzeugung deutlich gesunken.
Der Markt reagiert darauf mechanisch. Sinkt die Reserve, steigt die Knappheit. Steigt die Knappheit, nimmt die Pivotalität zu.
In Phasen geringer Wind- und Solareinspeisung werden konventionelle Kraftwerke häufiger systemrelevant. Gleichzeitig häufen sich Preisspitzen im kurzfristigen Großhandel – insbesondere in Wintermonaten und in den Tagesrandstunden. Die Untersuchungen zu den Preisspitzen im November und Dezember 2024 ergaben keine Hinweise auf missbräuchliche Zurückhaltung. Ursache war die strukturelle Verengung des Angebots.
Wachsende Rolle des Auslands
Auffällig ist der steigende Importbedarf. In rund 23 Prozent der Stunden des Berichtszeitraums konnte die inländische Nachfrage nur durch Stromimporte vollständig gedeckt werden – deutlich mehr als im Vorjahr.
Importe wirken marktmachtbegrenzend, solange Kapazitäten verfügbar sind. Ihre Wirkung hängt jedoch von grenzüberschreitenden Leitungen und der Residuallast in den Nachbarländern ab. Damit verschiebt sich ein Teil der Wettbewerbsbegrenzung ins europäische Umfeld.
Die deutsche Marktstruktur ist folglich nicht nur national bestimmt, sondern zunehmend abhängig von externer Verfügbarkeit.
Gebotszone als Wettbewerbsfrage
Vor diesem Hintergrund bewertet das Bundeskartellamt Überlegungen zur Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Gebotszone kritisch. Eine Fragmentierung würde die Marktposition großer Anbieter in einzelnen Teilzonen verstärken, da sich regionale Konzentrationen stärker auswirken.
Die Frage der Gebotszonen ist damit nicht allein netztechnisch oder energiepolitisch. Sie berührt unmittelbar die Wettbewerbsstruktur.
Ausschreibungen als Strukturinstrument
Kurzfristig ist keine Entspannung erkennbar. Der angekündigte Neubau steuerbarer Kraftwerke wird erst mittelfristig Wirkung entfalten. Durch die Länge der Bauzeiten kann es nicht zu zeitnahen strukturellen Korrekturen kommen.
Entscheidend wird sein, wer die neuen Kapazitäten betreibt. Der Präsident des Bundeskartellamts plädiert für eine Begrenzung der Zuschläge je Bieter auf zehn Prozent der ausgeschriebenen Leistung. Ziel ist eine breitere Anbieterstruktur.
Die Ausschreibungen sind damit mehr als ein Versorgungssicherungsinstrument. Sie definieren die Marktarchitektur für Jahrzehnte.
Regelenergie: Stabil, aber konzentriert
Im Bereich der Regelenergie haben sich die Marktverhältnisse nicht wesentlich verändert. EnBW behält eine führende Rolle, insbesondere bei bestimmten Produkten der Sekundär- und Minutenreserve. Auch hier zeigt sich: Systemrelevanz kann Marktmacht strukturell stabilisieren.
Struktur vor Einzelereignis
Der Marktmachtbericht dokumentiert eine strukturelle Verschiebung. Weniger steuerbare Kapazität erhöht die Wahrscheinlichkeit unverzichtbarer Anbieter. Diese Wahrscheinlichkeit verändert das Marktgefüge – auch ohne formelle Marktbeherrschungsfeststellung.
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