KI-Verordnung: Schlanke Aufsicht und Warnung vor Flickenteppich

Veröffentlichung: 17.02.2026, 10:02 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Die europäische KI-Verordnung gilt bereits – doch wie sie in Deutschland konkret überwacht wird, war bislang offen. Nun hat das Bundeskabinett eine „schlanke“ Aufsichtsstruktur beschlossen. Für Vermittler bleibt es dennoch komplex: Denn neben der KI-Verordnung prüft weiterhin auch die Datenschutzaufsicht.

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Kabinett setzt auf bestehende Aufsichtsstrukturen

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2026 die nationale Ausgestaltung der Aufsicht zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung beschlossen. Statt eine neue zentrale Sonderbehörde zu schaffen, soll die Überwachung der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) grundsätzlich an bestehende Fach- und Marktaufsichten angebunden werden.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich – mahnt jedoch eine bundeseinheitliche Anwendung und klare Abstimmungen mit bestehenden Aufsichtsregimen an.

„Es ist richtig, keine zusätzliche Sonderaufsicht für kleine und mittlere Vermittlerunternehmen aufzubauen“, erklärt AfW-Vorstand Norman Wirth. „Die Anbindung an bestehende gewerberechtliche Strukturen ist sachgerecht und vermeidet neue Bürokratie. Gleichzeitig brauchen wir eine bundesweit möglichst einheitliche Auslegung, damit kein Flickenteppich entsteht.“

Was bedeutet das konkret für Vermittler?

Für Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) dürfte die KI-Aufsicht künftig bei den jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden angesiedelt werden.

  • Bei § 34d GewO regelmäßig bei den Industrie- und Handelskammern
  • Bei § 34f und § 34i GewO bei landesrechtlich bestimmten Behörden, häufig ebenfalls IHKen oder Gewerbeämtern

Eine neue, eigenständige KI-Sonderbehörde für diese Gruppen ist damit nicht vorgesehen.

KI-Verordnung gilt längst – Pflichten greifen stufenweise

Die KI-Verordnung ist bereits im August 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Erste Vorschriften – insbesondere zu verbotenen KI-Praktiken – sind bereits anwendbar.
Weitere zentrale Pflichten greifen stufenweise, darunter:

  • Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme
  • Governance-, Dokumentations- und Konformitätsanforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme
  • risikobasierte Klassifizierung von KI-Anwendungen (unzulässig, hochriskant, begrenztes Risiko, geringes Risiko)

Das nun beschlossene Gesetz regelt lediglich die nationale Zuständigkeit – nicht die materiellen Anforderungen selbst. Diese gelten bereits oder werden in den kommenden Monaten verbindlich.

Doppelregulierung bleibt Herausforderung

Der AfW weist darauf hin, dass die KI-Verordnung neben bestehende Regelwerke tritt und diese nicht ersetzt. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt uneingeschränkt anwendbar.
Damit unterliegen Unternehmen, die KI einsetzen, weiterhin:

  • den Anforderungen der KI-VO
  • den datenschutzrechtlichen Vorgaben
  • der Aufsicht durch Landesdatenschutzbehörden

„Die KI-Verordnung darf nicht zu unkoordinierten Mehrfachprüfungen führen“, so Wirth. „Wenn Gewerbeaufsicht und Datenschutzaufsicht nebeneinander prüfen, braucht es klare Abgrenzungen und abgestimmte Maßstäbe. Rechtssicherheit ist für unsere Mitglieder entscheidend.“ Gerade hier sieht der Verband Abstimmungsbedarf.

Deutschland im Verzug – Umsetzung dürfte zügig erfolgen

Deutschland gilt bei der formellen Benennung und Organisation der zuständigen Aufsichtsbehörden im europäischen Vergleich als verspätet. Entsprechend ist mit einer zügigen parlamentarischen Beratung zu rechnen. Ein Inkrafttreten der nationalen Zuständigkeitsregelungen noch im Laufe des Jahres 2026 gilt als wahrscheinlich. Unabhängig davon gelten die materiellen Anforderungen der KI-Verordnung bereits unmittelbar.

Praxisunterstützung für Vermittler

Der AfW hat bereits im Juli 2025 einen Praxisleitfaden zur KI-Governance für unabhängige Vermittlerunternehmen veröffentlicht. Ergänzend wurde eine Orientierungshilfe zur KI-Verordnung erarbeitet, die insbesondere die Schnittstellen zwischen KI-VO und DSGVO beleuchtet.

Mit diesen Initiativen will der Verband die Vermittlerschaft bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen unterstützen.

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