Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
§ 34i GewO
Weitere News
DALL-E
17.02.2026
Digitalisierung
KI-Verordnung: Schlanke Aufsicht und Warnung vor Flickenteppich
Die europäische KI-Verordnung gilt bereits – doch wie sie in Deutschland konkret überwacht wird, war bislang offen. Nun hat das Bundeskabinett eine „schlanke“ Aufsichtsstruktur beschlossen. Für Vermittler bleibt es dennoch komplex: Denn neben der KI-Verordnung prüft weiterhin auch die Datenschutzaufsicht.
business people and lawyers discussing contract papers sitting a
Morakot – stock.adobe.com
23.05.2023
Assekuranz
Gewerbliche Vermittler: Beschwerde-Fallzahlen auf niedrigem Niveau
Die VOTUM-Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung bestätigt den Bericht des Versicherungsombudsmanns über die weiterhin äußerst geringe Anzahl von Beschwerdefällen.
haus-schluesselamhaenger-103978598-fo-psdesign1
14.12.2016
Marketing & Vertrieb
Vermittlung von Verbraucherkrediten
Alter Hase? Oder nicht? Wer im Bereich der Kreditvermittlung tätig ist, spürt es beinahe täglich: Das am 21. März 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die inhaltlichen Anforderungen an die Darlehensvermittlung erheblich gesteigert. Auch viele Banken zeigen sich nach wie vor verunsichert. Die Regulierung des Status des Immobiliardarlehensvermittlers läuft hingegen in eher ruhigen Bahnen, da der Gesetzgeber für sogenannte „alte Hasen“ für das Erlangen ...
taschenuhren-96399760-fo-denisismagilov
11.10.2016
Recht
Erlaubnis nach § 34 i GewO
Wer Immobiliendarlehen an Verbraucher vermitteln will, braucht dazu seit dem 21.03.2016 eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34 i Gewerbeordnung. Doch auch die Bestandsvermittler, die aufgrund einer Übergangsfrist zunächst mit ihrer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung weiter vermitteln durften, sollten nun aktiv werden. Denn diese Übergangsregelung endet zum 21.03.2017.
webinar-schild-auf-laptop-92876325-FO-viperagp
29.03.2016
Marketing & Vertrieb
§ 34i in Kraft: Online-Training zeigt wie ab sofort zu beraten ist
Seit dem 21.03.2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie - u.a. mit § 34i GewO - in Kraft. Berater und Vermittler können im nur 90-minütigen Online-Training erleben und erlernen, wie Sie die neuen Herausforderungen leicht meistern und diese Kompetenz auch mit einer individuellen Urkunde nachweisen können.