Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung der EUROPA bis zu 650.000 Euro ist ab sofort kein ärztliches Zeugnis mehr notwendig. Der Kölner Versicherer hat die Untersuchungsgrenzen erhöht. Das macht die Absicherung sowohl für die Vermittler als auch für die Kunden noch einfacher und komfortabler. Paare können zudem bis Ende Juli von der Paar-Aktion profitieren.
Deutliche Vereinfachung des Annahmeprozesses
„Als moderner Lebensversicherer entwickeln wir unsere Produkte immer so, dass sie bestmöglich zu den Bedürfnissen unserer Kunden passen. Aktuell werden vielfach höhere Absicherungen nachgefragt. Deshalb vereinfachen wir den Annahmeprozess deutlich“, sagt Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand der EUROPA Lebensversicherung.
Kein ärztliches Zeugnis bis 650.000 Euro
Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 Euro muss zukünftig kein ärztliches Zeugnis mehr eingereicht werden. Lediglich für Personen ab Alter 50 Jahre und einer Versicherungssumme ab 500.000 bis 650.000 Euro ist ein kurzer Vital-Check erforderlich. Hierbei muss der Versicherungsnehmer wenige allgemeine Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Diese kann er bei seinem Hausarzt ausfüllen oder über den Medical Home Service (MHS). Beim MHS lässt sich der Kunde kostenlos von einer medizinischen Fachkraft untersuchen – ganz flexibel an einem Ort seiner Wahl. Dadurch spart er sich den Gang zum Arzt samt langer Wartezeiten.
Paare profitieren bis Ende Juli von der Paar-Aktion
Vermittler können ihren Kunden derzeit zudem die Paar-Aktion der EUROPA anbieten. Diese wurde bis Ende Juli verlängert. Schließen zwei Partner bis 31. Juli 2024 über einen elektronisch generierten Antrag jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA ab, profitieren sie von der Paar-Aktion. Diese gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat. Beide Verträge erhalten jeweils ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 Euro. Die Laufzeit der Verträge muss mindestens noch zwei Jahre betragen.
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