HonorarKonzept: neue Ausgabe des IDD-Handbuchs

Veröffentlichung: 18.10.2018, 05:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Nachdem am 23. Februar 2018 das deutsche Umsetzungsgesetz der Insurance Distribution Directive (kurz „IDD“) in Kraft trat wurde nun auch die Versicherungsvermittlerverordnung überarbeitetet. Die HonorarKonzept GmbH berücksichtigt in der neuen Ausgabe ihres IDD-Handbuchs nun die wesentlichen Neuerungen.

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Das IDD-Handbuch bietet Versicherungsvermittlern einen Überblick über die wesentlichen IDD-Anforderungen zu Wohlverhaltenspflichten, zur Vermeidung von Interessenskonflikten, Weiterbildungspflichten, allgemeinen Informationspflichten und zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Auch beinhaltet es konkrete und praxisnahe Lösungen für den Berufsalltag und kann von Partnern der HonorarKonzept kostenfrei bezogen werden.

Änderungen betreffen insbesondere das Thema Weiterbildung, speziell die gesetzlichen Anforderungen an Weiterbildungsformate und den Nachweis zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht.

Aufbewahrungspflichten und Details zur unterjährigen Aufnahme der Vermittlungstätigkeit wurden ebenfalls präzisiert.

Dazu kommen kleinere Anpassungen, zum Beispiel, welche Ausnahmen bei Provisionsabgaben zulässig sind oder dass Gewerbetreibende im Rahmen der Erstinformation nun angeben müssen, ob, und nicht mehr dass sie eine Beratung anbieten.

Volker Britt, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH, erklärt:

„Auch wenn die Zustimmung seitens des Bundesrates noch fehlt: Mit der nun angepassten Versicherungsvermittlerverordnung herrscht Klarheit und mancherorts sicher auch Aufatmen im Versicherungsvertrieb. Vor allem die Pflichten zu Lernerfolgskontrollen und zum Nachweis der Weiterbildung wurden sinnvoll und pragmatisch angepasst. Wir gehen nicht davon aus, dass es noch zu weiteren wesentlichen Änderungen kommt.“

Bild: © Elnur / fotolia.com

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