Der BVK hat wegen der Werbeaktion „Versicherung Jubiläums Deals“ das Internetvergleichsportal Check24 abgemahnt und jetzt in der mündlichen Verhandlung am Landgericht München seine Rechtsauffassung dargelegt.
Vermittler müssen alles richtig machen, wenn es um die Beitragsvergünstigung in der Lebens- und privaten Rentenversicherung geht, denn die strengen gesetzlichen Vorgaben birgen nicht nur eine gefährliche Haftungsfalle.