Gothaer erweitert Cyber-Police

Veröffentlichung: 08.10.2018, 05:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Gothaer öffnet seine Cyber-Police ab sofort auch für größere Gewerbekunden und sie steht nun auch Neukunden im Industriesegment zur Verfügung.

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Die Bausteine „Haftpflicht“ und „Eigenschaden“ sind dabei obligatorisch und bilden die Basisabsicherung. Weitere Bausteine wie „Betriebsunterbrechung“, „Bedienfehler“ und „Cyber-Diebstahl“ können optional hinzugewählt werden.

Die Umsatzgrenze für Gewerbekunden wird von bisher fünf auf zehn Millionen Euro Jahresumsatz angehoben, womit nun sich nun auch größere Gewerbekunden versichern können.

Frank Huy, Leiter Produktmanagement Komposit Industrie bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, dazu:

„Auch inhaltlich haben wir das Produkt deutlich weiterentwickelt: Erweitert wird etwa die so genannte Rückwärtsversicherung, die Schäden abgedeckt, deren Ursprung vor Vertragsabschluss liegen, die aber nachweislich erst nach Beginn des Versicherungsschutzes sichtbar werden. Bei der so genannten Nachmeldefrist, die ebenfalls ausgedehnt wird, tritt die Police auch dann noch ein, wenn der Vertrag schon abgelaufen ist. Der Schaden muss während der Vertragslaufzeit verursacht worden sein, wird aber erst nach Vertragsende sichtbar. Darüber hinaus sichert die Cyber-Police nunmehr neben Vermögensschäden auch Sachschäden – wie zerstörte Hardware ab und leistet auch bei Schäden durch Unter- oder Überspannung oder elektromagnetische Störung.“

Und auch, wenn durch Datenklau eine Überweisung auf einem falschen Konto gelandet ist, greift der erweiterte Schutz. Mitversichert sind zudem ab sofort auch auf Basis der EU-DSGVO verhängte Bußgelder sowie Schäden etwa im Zusammenhang mit privaten Mobiltelefonen von Mitarbeitern, die mit Wissen des Arbeitgebers dienstlich eingesetzt werden (BYOD).

Umfangreiche Assistance-Leistungen

Zu den Assistance-Leistungen zählen eine 24-Stunden-Hotline sowie die Wiederherstellung von Daten und Programmen rund um die Uhr.

Die Gothaer trägt dabei die Kosten der Hilfsmaßnahmen der ersten 48 Stunden immer – auch dann, wenn sich später herausstellt, dass kein Hackerangriff gegeben war. Den Kunden stehen hierfür spezialisierte Dienstleister zur Verfügung, die im Schadenfall umgehend unterstützen. Dies insbesondere auch für die Krisen- und Public-Relation-Beratung, die Rechtsberatung und für Datenüberwachungsdienstleistungen.

Bild: © Michael Traitov / fotolia.com

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