Nationale Präventionskonferenz will Gesundheitsangebote verstärken

Veröffentlichung: 26.09.2018, 05:09 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Auf der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) haben die Gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung und die soziale Pflegeversicherung die Bundesrahmenempfehlungen vorgestellt, in denen festgehalten ist, dass sie ihr Engagement in der Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung für Erwerbstätige und arbeitslose Menschen verstärken wollen.

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Für die Arbeitswelt ist es das Ziel der beteiligten Institutionen, ihre Zusammenarbeit untereinander und mit den Betrieben zu stärken und so insbesondere die psychische Gesundheit und die Gesundheit des Muskel-Skelett-Systems zu sichern.

In der neuen Fassung sind hierfür nun unter anderem die möglichen Beiträge der Sozialversicherungsträger zur freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie zu den betrieblichen Aufgaben der Gefährdungsbeurteilung und die Zugangswege für Betriebe detailliert beschrieben – zum Beispiel über die neugeschaffenen regionalen Koordinierungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Arbeitslose Menschen erreichen

Die NPK setzt sich zudem dafür ein, dass auch mehr arbeitslose Menschen mit Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen niedrigschwellig erreicht werden. Ebenso wie für die lebensweltbezogene Prävention und Gesundheitsförderung insgesamt bedarf es auch für diese Zielgruppe akteursübergreifender Steuerungsstrukturen auf kommunaler Ebene.

Bundesrahmenempfehlungen sind erste Säule

Die von den Trägern der NPK und dem Verband der privaten Krankenversicherung als weiterem stimmberechtigten Mitglied der NPK einstimmig verabschiedeten Bundesrahmenempfehlungen sind die erste Säule der Nationalen Präventionsstrategie. Sie konkretisieren die bereits 2016 definierten Ziele "gesund aufwachsen", "gesund leben und arbeiten" und "gesund im Alter".

Neben den Zielen für die Arbeitswelt und arbeitslose Menschen wurden auch zwei neue Anwendungsbeispiele für die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Herausforderungen aufgenommen:

  • Qualitätsorientierte Gemeinschaftsverpflegung in Lebenswelten
  • Qualitätsorientierte Bewegungsförderung in Lebenswelten

Weitere Beteiligte

Beteiligt an der Weiterentwicklung der Bundesrahmenempfehlungen waren außer den NPK-Präventionsforen der Jahre 2016 und 2017 zwei Arbeitsgruppen der NPK zu "Kommunalen Lebenswelten" und zur "Arbeitswelt". Dort eingebracht haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialpartner, der Patientinnen und Patienten sowie die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung.

Umsetzung durch Landesrahmenvereinbarungen

Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen durch Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit zuständigen Stellen in den Ländern schließen. Diese wurden inzwischen in allen Bundesländern verabschiedet.

Präventionsbericht ist zweite Säule

Die zweite Säule der Nationalen Präventionsstrategie ist der Präventionsbericht. Er wird erstmals zum 01.07.2019 vorgelegt und soll dann alle vier Jahre erscheinen.

Bild: © BillionPhotos.com / fotolia.com

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