bAV: pdUK nicht vergessen

Veröffentlichung: 14.09.2018, 05:09 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Da das Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) noch immer viel Kritik ausgesetzt ist, hat der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen (BV pdUK) dies zum Anlass genommen, um auf die Vorzüge der pauschaldotierten Unterstützungskassen herauszustellen.

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Die pdUK ist der älteste der bisher fünf bAV-Durchführungswege, bei dem die Beiträge nicht in Versicherungen, sondern im Unternehmen selbst angelegt werden.

Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des BV pdUK, dazu:

cms.kyeyb.x Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

„In den vielen Diskussionen rund um die betriebliche Altersversicherung auf Versicherungsbasis vermisse ich häufig den Hinweis, dass es dazu eine Alternative gibt.“

Während die Anbieter pauschaldotierter U-Kassen seit Verabschiedung des BRSG zweistellige Zuwachsraten aufweisen, können  die versicherungsbasierten Angebote auch weiterhin nicht den Mittelstand durchdringen. Selten zahlen die Arbeitgeber mehr als die 15 Prozent Mindestzulage hinzu.

Im Gegensatz dazu legen die mittelständischen Arbeitgeber freiwillig regelmäßig 30 Prozent und mehr oben drauf, weil sie daraus betriebswirtschaftlichen Nutzen ziehen können. Wenn dies einmal der Belegschaft erklärt wurde, nehmen in der Regel rund 80 Prozent das bAV-Angebot ihres Arbeitgebers mit einer pdUK an.

Im Vergleich zu Versicherungsangeboten stehen die pauschaldotierten Unterstützungskassen weit besser dar:

  • Die Arbeitnehmer legen ihre bAV-Beiträge zum allergrößten Teil im Unternehmen selbst an. Damit hat der Arbeitgeber die vollständige Kontrolle über deren Erfolg.
  • Die Unternehmen nutzen die bAV-Beiträge zur Innenfinanzierung. Das fördert die Unabhängigkeit von Banken und verschafft ihnen bilanzielle Vorteile.
  • Die im Unternehmen erzielbaren Renditen sind weit höher als die auf dem Kapitalmarkt.
  • Die Kosten für die Einrichtung und Verwaltung der pdUK sind weit niedriger als bei versicherungsbasierten Modellen.
  • Sie sind als soziale Einrichtungen anerkannt und genießen daher Steuervergünstigungen.
  • Sie sind über den Pensionssicherungsverein PSV abgesichert.
  • Bei einer pdUK besteht kein Risiko von Pflichtzuschüssen.
  • Die Mitarbeiter sehen ihre Altersvorsorge im Unternehmen „arbeiten“. Das hebt ihre Arbeitsmotivation und Identifikation mit dem Unternehmen.

Bilder: (1) © patpitchaya / fotolia.com (2) © Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

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