Bitkom: DSGVO hat Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet
Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom hatten drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zum 25. Mai 2018 verfehlt.
Viele Unternehmen wurden vor große Herausforderungen gestellt.
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, dazu:
„Auch jetzt noch sind bei weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig. Die DS-GVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet und bedeutet weiterhin jede Menge Arbeit. Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen Vorgaben nicht klar ist, was genau sie bedeuten … .“
Folgen der DSGVO für Unternehmen
Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional getroffen. So mache die Grundverordnung keine Unterschiede zwischen einem Start-up, einem gemeinnützigen Verein oder einem internationalen Großkonzern.
Susanne Dehmel sagt:
„Durch die vielfältigen formalen Vorgaben müssen bestehende Prozesse umgestellt und neue Prozesse eingeführt werden. Das kostet gerade kleine Unternehmen ihre ohnehin schon knappen Ressourcen. Sie haben in der Regel auch keine eigene Rechtsexpertise, sondern müssen diese im Zweifel teuer einkaufen.“
Ein Beispiel für den Mehraufwand sind die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern. Aus Sicht des Bitkom ist weder hinreichend sicher, dass die Bereitstellung der Informationen über einen Link auf eine Webseite ausreichend ist, noch ist klar, wie konkret und umfangreich die Informationen im Einzelnen sein müssen.
Für Webseiten galt auch vorher schon die Pflicht zur Bereitstellung einer Information über die Datenverarbeitung. Diese war jedoch nicht so umfangreich. Durch die Ausweitung der Regelung steht nun auch zur Debatte, wie die Informationspflicht bei alltäglichen Vorgängen wie Visitenkartenübergaben, E-Mail-Verkehr, Kundenkarten in Restaurants und Shops zu erfüllen ist.
In der Praxis schwierig umzusetzen ist auch das gänzlich neue Recht auf Datenportabilität. Laut DSGVO haben Personen das Recht, die Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbarem Format zu erhalten oder an einen anderen Dienst senden zu lassen.
Susanne Dehmel erklärt:
„Für viele Unternehmen ist immer noch nicht geklärt, welche Daten davon umfasst sind und ab wann die Rechte anderer Betroffener verletzt werden könnten.“
Verantwortung für Datenverarbeitung
Aus Bitkom-Sicht verzögern sich derzeit Vertragsabschlüsse im Dienstleistungsbereich, weil sich die Vertragsparteien oft nicht einig sind, ob es sich um eine Verarbeitung im Auftrag handelt, für die der Abschluss einer speziellen Datenverarbeitungsvereinbarung notwendig ist, oder nicht.
Hier gibt es unterschiedliche Sichtweisen, auch bei den Aufsichtsbehörden. Die Frage ist deshalb wichtig, weil personenbezogene Daten im Auftrag nur dann rechtmäßig verarbeitet werden können, wenn eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Handelt es sich dagegen um eine andere Konstellation, gelten wieder andere Voraussetzungen für die rechtmäßige Verarbeitung.
Susanne Dehmel erläutert:
„Die Datenschutz-Grundverordnung hat in jedem Fall zu mehr Datenschutzbewusstsein bei Organisationen in Deutschland beigetragen. Ob die vielen Umstellungen und Formalia auch zu einem deutlich besseren und vor allem zukunftsgerichteten Datenschutz geführt haben, muss dagegen bezweifelt werden. Das Datenschutzrecht zu modernisieren und eine Balance zwischen Datenschutz und anderen berechtigten Interessen von Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen, bleibt weiter auf der Tagesordnung.“
Bild: © alphaspirit / fotolia.com
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