Verspätete Auto-Lieferung führt zu Schadenersatz
Der Kläger hatte im April 2017 in Verbindung mit seinem abgeschlossenen Mobilfunkvertrag ein Leasingangebot bei Sixt für einen Peugeot 2008 in Anspruch genommen, der innerhalb von 12 bis 16 Wochen geliefert werden sollte.
Im August 2017 war das Fahrzeug noch immer nicht ausgeliefert und der Kunde setzte eine Frist bis 12. September 2017. Nachdem die Auslieferung des Fahrzeugs erst im Januar 2018 erfolgte, reichte Rechtsanwalt Oliver Renner beim Amtsgericht München Klage auf Nutzungsausfall als Verzugsschaden in Höhe von 3.000 Euro für die Zeit vom 12.09.2107 bis 09.01.2018 ein.
Das Amtsgericht München teilt die Auffassung des Rechtsanwaltes, dass ein Anspruch für Schadenersatz berechtigt ist, da auch ohne Vereinbarung eines konkreten Liefertermins ein Verzug eingetreten war. Der Nutzungswille und Nutzungsbeweis wäre allerdings aufzuzeigen. Die Parteien einigten sich auf einen Schadenersatz in Höhe von 2.000,00 Euro.
Kunden, deren Fahrzeug ebenfalls verspätet ausgeliefert wurde, können ebenfalls ihre Ansprüche geltend machen.
Bild: © alphaspirit / fotolia.com
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