Schadensersatz für mehr als 800 VW-Geschädigte verlangt
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat im VW Abgasskandal für über 800 geschädigte Autobesitzer erste Schadensersatzansprüche bei der Volkswagen AG geltend gemacht.
Die Ansprüche werden zum einen auf ein deliktisches Handeln in Verbindung mit einem Betrug und zum anderen auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gestützt. Die Kanzlei wirft der Volkswagen AG vor, bei den Diesel-Fahrzeugen die Geschädigten getäuscht zu haben. Dies hatte die Volkswagen AG bereits zugegeben. Rückenwind bekommt die Kanzlei von den wissenschaftlichen Diensten des Bundestages, die in einem Rechtsgutachten ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen VW bestehen können.
Die Kanzlei verlangt die Rückabwicklung der geschlossenen Autokäufe. Hätten nämlich die Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs gewusst, dass die Fahrzeuge manipuliert sind und hätte VW ordnungsgemäß darüber aufgeklärt, hätten die von der Kanzlei vertretenen Kunden diese Fahrzeuge nicht erworben. Nach dem deutschen Schadensersatzrecht sind die Kunden daher so zu stellen, wie sie stehen würden, wenn sie ordnungsgemäß aufgeklärt worden wären. Sie hätten dann den PKW nicht gekauft. Die Kanzlei verlangt daher von VW, dass diese die Fahrzeuge zurück nimmt bzw. den Kunden abkauft. Außerdem verlangt die Kanzlei Ausgleich sonstiger entstehender Schäden, wie z.B. mögliche Mietwagenkosten oder weitere Kosten, die entstehen können. Der Volkswagen AG wurde eine Frist zur Beantwortung der Anspruchsanmeldung bis Mitte Dezember gesetzt.
Dr. Stoll & Sauer vertreten und beraten bereits ca. 6.000 Geschädigte und täglich kommen mehr dazu. Die Anwaltskanzlei hat bundesweit das erste Klageverfahren auf Schadensersatz gegen VW beim Landgericht Freiburg eingeleitet. VW hat über die Anwälte bereits mitgeteilt, dass man sich gegen die Klage verteidigen werde. Außerdem hat die Kanzlei zahlreiche Güteverfahren gegen VW, Audi, Seat und Skoda-Händler eingeleitet, um auch die Verjährung zu unterbrechen. Das Ziel dieser Verfahren soll sein, die Volkswagen AG an den Verhandlungstisch zu bringen, um für die Geschädigten eine angemessene Lösung finden zu können.
Bild: © Fotohansel / fotolia.com
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