Proximus erneuert Versicherungsbedingungen

Veröffentlichung: 27.06.2018, 05:06 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Proximus 4, das für die Aus- und Weiterbildung der Versicherungswirtschaft erstellte Bedingungswerk, wird zum 1. Juli 2018 veröffentlicht. Es löst damit seinen Vorgänger Proximus 3 ab.

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Um die berufliche Aus- und Weiterbildung bundesweit nach einheitlichen Standards zu gewährleisten, hat das BWV ein fiktives Ausbildungsunternehmen, die Proximus Versicherung AG, geschaffen. Dieses Unternehmen arbeitet auf der Grundlage des Bedingungswerks Proximus.

Bundeseinheitliche Prüfungen

Proximus wird im überbetrieblichen Unterricht und zur Vorbereitung beziehungsweise Durchführung von bundeseinheitlichen Prüfungen eingesetzt – als zugelassenes Hilfsmittel in gedruckter Form auch in den Prüfungen Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen sowie Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen.

Bei den Kaufleuten kommt Proximus 4 erstmals ab Herbst 2019 in der Zwischenprüfung und ab Sommer 2020 in der Abschlussprüfung zum Einsatz.

Angehende Fachwirte verwenden Proximus 4 zum ersten Mal zur Herbstprüfung 2019. Auch die Versicherungsfachleute profitieren von Proximus 4: Deren Prüfungsfragen werden auf dieser Grundlage ab 1. Juli 2019 gestellt.

Koordinator BWV Bildungsverband

Verfasst wurde das neue Bedingungswerk von Experten der Branche unter Koordination des BWV Bildungsverbands. Inhaltliche Neuerungen basieren u.a. auf den Änderungen in den GDV- und PKV-Musterbedingungen, auf der Umsetzung des Änderungsbedarfs im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze sowie auf der Berücksichtigung neuer Produktgenerationen.

Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen steht in Form einer Synopse ab dem Tag der Veröffentlichung auf der BWV-Webseite zur Verfügung.

Bild: © Pixelbliss / fotolia.com

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