Küche wird zum Statussymbol: Wer zahlt im Schadenfall?
Die Küche wird in Deutschland immer mehr zum Statussymbol. Etwa jede zweite Küche kostet nach Angaben von Konsumforschern mittlerweile bereits mehr als 10.000 Euro. Doch wer zahlt im Schadenfall?
Frank Eiles, Schadenexperte von der uniVersa Versicherung, erklärt:
„Eine beispielsweise vom Schreiner exakt angepasste Einbauküche zählt zur Wohngebäudeversicherung. Dort ist sie, je nachdem welche Gefahren ausgewählt werden, gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Weit häufiger verbreitet sind allerdings sogenannte Anbauküchen, die aus Möbelprogrammen zusammengestellt und mit einer Arbeitsplatte angepasst werden.“
Diese zählen eindeutig zum Hausrat. In der Hausratversicherung sind Anbauküchen gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Küche bei der Wertermittlung berücksichtigt wird und die Versicherungssumme dem Wert des Hausrates oder Gebäudes entspricht. Sonst kann es im Schadenfall zu einer Unterversicherung und Leistungskürzung kommen.
Wer seine Küche auch gegen Naturgefahren, wie Überschwemmung und Rückstau schützen will, sollte darauf achten, dass Elementarschäden eingeschlossen sind.
Ebenfalls sinnvoll ist es, wenn die Versicherung für Überspannungsschäden an Elektrogeräten aufkommt und grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Dann gibt es im Schadenfall keine Probleme und Abzüge, wenn beispielsweise vergessen wurde, die Herdplatte abzudrehen und es zum Brand kommt.
Bild: © Photographee.eu / fotolia.com
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