DSGVO: BVK unterstützt bei der Umsetzung

Veröffentlichung: 01.06.2018, 05:06 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

In 99 Artikeln sowie 172 Erwägungsgründen entwickelt die DSGVO ihre Prinzipien wie Rechtmäßigkeit von Daten, Transparenz, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht.

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Nach der DSGVO gilt zudem der Zweckbindungsgrundsatz der Datenerhebung, wonach personenbezogene Daten grundsätzlich nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen – dies trifft eben auch Versicherungsvermittler.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident, erklärt:

„Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DS-GVO einen Riesenaufwand, z. B. bei der Dokumentation und durch die Einführung eines umfassenden Datenschutzmanagements.“

Dafür bietet der BVK Mitgliedern Unterstützung an und hat bereits in einer Checkliste über die von Vermittlern abzuarbeitenden Punkte informiert:

  • Feststellung des Handlungsbedarfs und Ermittlung des rechtlichen „Soll-Zustands“ nach der DS-GVO
  • Abklärung der Rechtsgrundlage, auf der Daten erhoben werden, und ggf. Erneuerung / Einholung der Kundeneinwilligungen für die Datenverarbeitung
  • Erstellung eines Datenschutzmanagements und einer Dokumentation darüber
  • Gewährleistung von Betroffenenrechten auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Einschränkung der Datenverarbeitung und deren Übertragbarkeit
  • Ggf. Einschaltung von Dienstleistern und die vertragliche Absicherung, dass die Dienstleistung DS-GVO-konform erbracht wird bzw. Überarbeitung bestehender Datenschutz-verträge
  • Überprüfung von bestehenden Betriebsvereinbarungen und DSGVO-konforme Abänderung
  • Abklärung von Speicherfristen von Daten und Einführung von Löschkonzepten und -fristen
  • Einsetzung von effektiven Maßnahmen zur IT-Sicherheit nebst Verfahren zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

Über das auf den Datenschutz spezialisierte Unternehmen Gindat GmbH können BVK-Mitglieder vergünstigt Dienstleistungen im Bereich des Datenschutzes abrufen. So können sich BVK-Mitglieder über den internen Mitgliederbereich wichtige Handreichungen und Checklisten zur DSGVO herunterladen, durcharbeiten und auch gegen ein gesondertes Honorar einen persönlichen Gindat-Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

Zudem informiert die Verbandszeitschrift VersVerm laufend und ausführlich über die Auswirkungen der DSGVO auf die Vermittlerpraxis.

Bild: © photoschmidt / fotolia.com

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