Maklererlaubnis wegen Betrugs entzogen
Wenn ein Versicherungsmakler wegen Betrugs verurteilt wurde, darf ihm die Gewerbeerlaubnis entzogen werden, entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes.
Der Kläger war wegen Betruges in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte von seinem Krankenversicherer Krankentagegeld beansprucht und bezogen, obwohl keine Arbeitsunfähigkeit bestand.
Nach dem Urteil widerrief die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes die Versicherungsmaklererlaubnis nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 SVwVfG i.V.m. § 34 d Abs. 2 Nr. 1 GewO wegen Unzuverlässigkeit. Als selbstständiger Versicherungsmakler ist er für die Versicherungswirtschaft eine besondere Vertrauensperson, die der Kläger aber mehrfach vorsätzlich hintergangen und geschädigt hat.
Zu Unrecht verurteilt?
Der Kläger wollte den Entzug der Erlaubnis nicht akzeptieren. Er beanstandete, dass er zu Unrecht verurteilt wurde und das Urteil nur akzeptiert hat, weil es zuvor eine Absprache zwischen Gericht und Verteidigung über ein milderes Strafmaß gegeben hat.
Seiner Meinung nach ist es Aufgabe der Industrie- und Handelskammer seine Zuverlässigkeit zu prüfen und die Entscheidung nicht allein von dem Strafurteil abhängig zu machen. Deswegen ist sein Grundrecht auf Rechtsschutz verletzt.
Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wiesen die Klage ab.
Kein verfassungsrechtlicher Verstoß
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wies die Klage zurück, denn es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich die Gerichte, die eine verwaltungsbehördliche Entscheidung überprüfen, an die rechtskräftige Entscheidung des Strafgerichts gebunden fühlen. Die Gerichte müssen nicht noch mal den gegen den Kläger erhobenen Betrugsvorwurf prüfen. Der Schutzbereich des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz ist hierdurch nicht berührt.
Auch die Industrie- und Handelskammer durfte als Grundlage ihrer Entscheidung das rechtskräftige Urteil des Strafgerichts verwenden.
Urteil vom 27. April 2018 (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Az. Lv 11/17)
Bild: © andriano_cz / fotolia.com
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