BU und Risikoleben: Anforderungen für Produktinformationsblätter

Veröffentlichung: 18.04.2018, 05:04 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Für die Produktinformationsblätter galten lange nur die Vorgaben des VVG, doch von europäischer Ebene kamen immer weitere Anforderungen hinzu. Mit den jüngst veröffentlichten Änderungen der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) gibt es nun erneut Handlungsbedarf.

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Für Versicherungsanlageprodukte ist seit dem 1. Januar 2018 aufgrund europäischer Gesetzgebung das Basisinformationsblatt zu erstellen. Bei diesem sind für einen Musterkunden die wesentlichen Merkmale des Produktes beschrieben. Zudem sind Angaben zu Risikoklasse, Leistungen und Kosten erforderlich. Für Versicherungsanlageprodukte ersetzt das Basisinformationsblatt das zuvor erforderliche Produktinformationsblatt gemäß nationaler Vorgaben.

Anforderungen seit 23. Februar 2018

Seit dem 23. Februar 2018 gilt für Nichtlebensversicherungsprodukte das im Zuge der IDD mit EU-Durchführungsverordnung 2017/1469 eingeführte Standardformat für ein Produktinformationsblatt. Mit der Änderung der VVG-InfoV sind diese Anforderungen für die Nichtlebensversicherung nun auch von Lebensversicherern für diejenigen Produkte umzusetzen, bei denen es sich nicht um Versicherungsanlageprodukte oder geförderte Altersvorsorgeprodukte handelt. Betroffen hiervon sind also insbesondere BU- und Risikolebensversicherungen.

Besonderen Wert wurde bei diesem europäischen Produktinformationsblatt auf den Einsatz von grafischen Symbolen gelegt, die den Verbraucher zu den jeweiligen Rubriken führen. Die Länge des Produktinformationsblattes ist grundsätzlich auf zwei Seiten beschränkt und darf nur im Ausnahmefall drei Seiten umfassen.

Die europäischen Anforderungen werden durch § 4 Abs. 2 VVG-InfoV ergänzt um den gesonderten Ausweis von Prämie, Abschluss- & Vertriebskosten, Verwaltungskosten und sonstigen Kosten, der auch bisher schon erforderlich war.

Für die Umsetzung der neuen Vorgaben wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2018 gesetzt. Bis dahin können die Produktinformationsblätter noch nach dem alten Format verwendet werden.

Bild: © kenkuza / fotolia.com

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