BdV mahnt PayPal-Reiserücktrittsversicherung ab

Veröffentlichung: 17.01.2018, 06:01 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Der Bund der Versicherten e.V. hält die Versicherungsbedingungen der Europ Assistance S.A. Irish Branch nicht mit deutschem Recht vereinbar und mahnt sie deshalb ab.

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Die Versicherungsgesellschaft bietet eine Reiserücktrittsversicherung für Reisen an, die über den Bezahldienst PayPal bezahlt werden. Allerdings bleibt laut BdV die Versicherungsgesellschaft in vielen Punkten deutlich hinter den hohen deutschen Standards zurück, so beispielsweise bei der Definition des Versicherungsfalles und dem Obliegenheitsrecht.

Die auf dem deutschen Versicherungsmarkt etablierten Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung beschreiben bestimmte ausdrücklich versicherte Ereignisse, wie vor allem schwere Unfallverletzungen oder unerwartete schwere Erkrankungen. Die Bedingungen von Europ Assistance verlangen dagegen „höhere Gewalt“ als Rücktrittsgrund.

Als Höhere Gewalt gilt hierbei:

„… ein unvorhersehbares, außergewöhnliches, unvermeidliches und außer der Kontrolle des Versicherten stehendes Ereignis, das auch durch die Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht vom Versicherten hätte vermieden werden können.“

Der BdV hält auch weitere Klauseln im Obliegenheitsrecht für unwirksam, denn die Europ Assistance hält sich in bestimmten Fällen von grober Fahrlässigkeit für vollständig leistungsfrei. Damit verstößt sie gegen das 2008 abgeschaffte Alles-oder-Nichts-Prinzip.

Die Klauseln werden in der für das PayPal-Mitglied kostenfreien Gruppenversicherung als auch in der kostenpflichtigen Premium- und Familienversicherung verwendet.

Bild: © ArTo / fotolia.com

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