Scheiden tut weh – auch dem Geldbeutel
Über 160.000 Ehepaare ließen sich im Jahr 2016 scheiden. Die Zahl der Ehescheidungen lag damit leicht unter dem Wert aus dem Jahr 2015. Der Bund fürs Leben hält mittlerweile mit 15 Jahren im Durchschnitt wieder etwas länger, als noch zu Beginn der 90-er Jahre. Im Jahr 1991 waren es nur knapp 12 Jahre. Interessant ist auch, dass damals jede elfte Ehe nach mehr als 25 Jahren vor dem Aus stand.
Damals wie heute sind die Scheidungskosten ein Thema, das sowohl bei einer einvernehmlichen Scheidung als auch bei einem Rosenkrieg Konfliktpotenzial mit sich bringt.
Die Frage „Was kostet uns die Scheidung?“ hilft jetzt ein neuer Online-Rechner zu beantworten. Wer sich von seinem Ehepartner trennen will, kann die Kosten mit dem neuen Scheidungskostenrechner, den das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) zur Verfügung stellt, berechnen.
Berechnet werden können alle bei einer Scheidung anfallenden Kosten, die sich einerseits aus Gerichtskosten und andererseits aus Anwaltskosten zusammensetzen.
Scheidungskosten sind in Deutschland keine pauschalen Kosten, sondern individuell unterschiedlich. Sie richten sich nach dem Verfahrenswert der Scheidung, der sich u.a. aus dem Einkommen der Ehegatten errechnet. Dabei können für unterhaltsberechtigte Kinder Freibeträge berücksichtigt werden. Auch das weitere Vermögen, Hauseigentum und sonstige Anlagewerte etc. spielen dabei eine wesentliche Rolle.
Der Scheidungskostenrechner fragt die entsprechenden Faktoren ab und errechnet auf Basis der aktuellen Rechtsanwaltsvergütungstabellen und Gerichtskostentabellen die Scheidungskosten. Für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen, kann der detaillierte Rechenweg mitverfolgt werden. Zusätzlich dazu stehen auf der Website Tipps zur Verfügung, wie bei Scheidungskosten gespart werden kann.
Bild: © Bacho Foto / fotolia.com
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