Eine Schutzmaßnahme für Vermögen besteht darin, dieses durch eine Stiftung zu verwalten – denn diese bleibt auch in Scheidungsstreitfällen unabhängig. Auch deswegen setzen zahlreiche Unternehmerfamilien auf Familienstiftungen. Wie sie funktionieren und welche Fälle sie wirksam absichern.
Die Corona-Krise hat die Existenzängste vieler Unternehmer verstärkt. Dabei ist nicht immer eine Wirtschaftskrise der Auslöser für existenzielle Sorgen. Doch es gibt Wege, um Existenzängste erfolgreich zu vermeiden und zu bewältigen.
Es ist vielfach noch ein Tabuthema: Wie sollen Finanzberater mit Kunden umgehen, die rechtlich zwar als entscheidungsfähig gelten, tatsächlich aber aus verschiedenen Gründen und individuellen Umständen besondere Unterstützung benötigen?
Die Scheidungsquote in Deutschland ist verhältnismäßig hoch. Doch Scheidungen müssen nicht zwangsweise dramatisch ablaufen. Theoretisch lässt sie sich ohne größere Komplikationen über die Bühne bringen.
Scheidungen kosten die Ex-Partner in der Regel viel Geld. Trennungsunterhalt, Ehegattensplitting bis zu Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben ziehen finanzielle Folgen nach sich und erfordern durchaus eine Kooperationsfähigkeit.
Kinder mit einem Einkommen von über 100.000 Euro brutto im Jahr sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern aufzukommen. Welche Sonderfälle es bei unterhaltspflichtigen Kindern gibt, erläutern die ARAG-Experten.
Wenn die Ehepartner ihre Trennung beschlossen haben, werden Vermögenswerte geteilt, ein Versorgungsausgleich ermittelt und auch die Bezugsrechte von Lebensversicherungen sind zu überprüfen.
Wenn sich herausstellt, dass der Partner scheinselbstständig war, sind bei einer Scheidung die nachzuzahlenden Beiträge zur Rentenversicherung beim Versorgungsausgleich für die Trennungszeit zu berücksichtigen.
Ehegatten besitzen durch die Schlüsselgewalt eine gesetzliche Vollmacht, können aber die eigene Mitverpflichtung beziehungsweise Mithaftung ausschließen.