Eine Pflicht für jeden Hausbesitzer

Frühsommer 2016: Niederbayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen – deutschlandweit wüteten schwere Unwetter. Gewitter, Hagel, Starkregen und Hochwasser verursachten versicherte Schäden von rund 1,2 Milliarden Euro. Insbesondere die Sturmtiefs „Elvira“ und „Friederike“ richteten heftige Schäden an. Auf versicherte Häuser, Hausrat, Gewerbe- sowie Industriebetriebe entfiel eine Schadensumme von ca. einer Milliarde Euro.

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Frühsommer 2017: Gewitter, Hagel, Starkregen und Überflutungsgefahr – die Warnmeldungen gelten für viele Regionen Deutschlands. Auch wenn ganz große Katastrophen bis jetzt glücklicherweise ausgeblieben sind – Forscher prognostizieren auf lange Sicht zunehmend extreme Wetterphänomene wie Starkregen, Hitzewellen und Orkane, die in immer enger werdenden Abständen beachtliche Schäden anrichten werden.

Auch Regionen außerhalb (hoch)gefährdeter Zonen sind nicht mehr sicher. Kleine Bäche werden in kürzester Zeit zu mitreißenden Fluten, vor denen nichts mehr sicher ist. Wohngebäude und Hausrat gehen baden – Eigentümern und Besitzern steht das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Trotzdem wird das Überschwemmungsrisiko unterschätzt – 66 Prozent gehen davon aus, nie davon betroffen zu sein, belegt eine Studie des Marktforschungsunternehmens GfK aus dem Jahr 2016.

Damit das Wasser nicht bis zum Halse steht

Weit verbreitet halten sich zwei Meinungen: 51 Prozent der Befragten haben keine Elementarschadenversicherung, weil diese zu teuer sei und 93 Prozent glauben im Rahmen der Gebäudeversicherung gegen Naturgefahren versichert zu sein.

Leider fälschlicherweise, denn die Gebäudeversicherung leistet – je nach vereinbartem Umfang – bei Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, jedoch nicht automatisch bei den sogenannten Elementargefahren wie zum Beispiel Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder auch Erdbeben. Die Elementarzusatzdeckung muss zusätzlich abgeschlossen werden. Feuer und Leitungswasser werden für gefährlich eingeschätzt, Elementarschäden hingegen eher nicht.

Stefan Hedrich, Leiter Maklervertrieb des BGV / Badische Versicherungen, führt aus:

„Wir stellen fest, dass Versicherte häufig davon ausgehen, dass eine Wohngebäudeversicherung grundsätzlich eine Elementarschadendeckung enthält. Wie wichtig der Elementarschutz für Wohngebäude und Hausrat ist, ist vielen nicht bewusst.“

Unterschätzte Gefahr Starkregen

Warum geht aber von Starkereignissen, wie sie im Grunde überall auftreten können, so eine Zerstörungskraft aus? Bei Gewitter und Starkregen können Flüsse und Bäche die Niederschlagsmengen und die erhöhten Wassermengen von weiteren Zuläufen nicht mehr aufnehmen. Die Folge: Die Flüsse und Bäche, in denen sich diese Wassermassen ansammeln, treten über ihre Ufer und verursachen Überschwemmungen.

Gleiches gilt für die Kanalisation: Auch hier können die Regenmengen nicht mehr aufgenommen werden. Das Wasser fließt nicht mehr ab und führt in den Wohngebäuden zu dem viel zitierten „Rückstau“, bei dem Wasser und Abwasser durch die verbauten Rohre nach oben gedrückt werden. Dies verursacht im Gebäude schlimmste Schäden, die ohne vorhandenen Elementarschutz nicht versichert wären, weil es sich um keinen Leitungswasserschaden handelt.

Hausrat und Wohngebäude gehören in eine Hand

Hedrich betont, dass es von Vorteil ist, wenn Versicherungsmakler die Wohngebäude- und auch Hausratversicherung bei nur einem Versicherer vorhalten. Kommt es zum Schadenfall, kann die Schadenbearbeitung wesentlich effizienter abgewickelt werden und auch Streitigkeiten um Zuständigkeiten können schon im Vorfeld vermieden werden.

Sind zwei Versicherer beteiligt, kommt es häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, wie zum Beispiel, ob Bodenbeläge, Bad- oder Küchenmobiliar über die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Dies verzögert die Schadenabwicklung in einer für den Versicherungsnehmer ohnehin stressigen und schwierigen Phase erheblich.

Elementarschutz ist für fast alle problemlos möglich und empfohlen

Die Erhebung von GfK aus dem Jahr 2016 belegt, dass für 96 Prozent der Befragten mit einer Elementarschadenversicherung der Abschluss sofort und problemlos möglich war. Auflagen erfüllen zu müssen, gaben lediglich 4 Prozent an. Individuelle Prüfungen oder auch Zuschläge wurden hier erforderlich.

Sogar in Hochrisikogebieten konnten sich 88 Prozent der Elementarschadenversicherten ohne eine Einschränkung sofort versichern. Die restlichen 12 Prozent erklärten, den Versicherungsschutz über eine andere Versicherungsgesellschaft erhalten zu haben.

Nur zwei Prozent der Befragten gaben an, dass sie nicht sofort bei der ersten Anfrage ein Versicherungsangebot erhalten hätten und sich an einen weiteren Anbieter gewendet haben. Die Hälfte derer gab an, mittlerweile versichert zu sein. Die Anzahl der Hausbesitzer, die keine Elementarschadenversicherung bekommen hat, ist statistisch kaum messbar.

Stefan Hedrich vom BGV / Badische Versicherungen empfiehlt deshalb, im Rahmen der Kundenberatung die Verträge in puncto Elementarschutz regelmäßig zu überprüfen und Aufklärungsarbeit in Richtung Elementarschutz zu leisten.

Worauf man sonst noch achten sollte

Hausbesitzern sollte immer empfohlen werden, dass in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung Blitzschlag und grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert sind.

Wie wichtig das in der Praxis ist, weiß Hedrich aus Erfahrung:

„Schlägt der Blitz ein und zerstört zum Beispiel die Rollladensteuerung, die Klimaanlage oder die Heizungsanlage, kann der Schaden schnell in vierstellige Höhe gehen. Das ist heute keine Seltenheit mehr, da in den eigenen vier Wänden zunehmend mehr Technik verbaut wird.“

Und wer hat nicht schon einmal im Sommer ein Fenster gekippt gelassen, obwohl niemand zu Hause war? Dringen Diebe oder auch Regenwasser sein, kann der Schaden ebenfalls beträchtlich sein. Auch hier ist es nur von Vorteil, wenn das Risiko bei nur einem Versicherer eingedeckt ist.

Bilder: (1) © Sergey Nivens / fotolia.com (2-5) © experten-netzwerk GmbH

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