Betriebsrente: ohne Garantie und mehr gefördert

Veröffentlichung: 02.06.2017, 09:06 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Mit der Betriebsrentenreform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Beschäftigten vor allem in kleineren Unternehmen und mit geringeren Gehältern durch eine Betriebsrente eine zusätzliche Altersvorsosrge zu ermöglichen. Die große Koaltion möchte die Betriebsrente als zweite Säule der Altersvorsorge stärken – gerade für die unteren Einkommensschichten. In Deutschland haben rund 60 Prozent der Beschäftigten eine Betriebsrente, Tarifbeschäftigte des Öffentlichen Dienstes mit ihrer Zusatzversorgung eingerechnet. In der Privatwirtschaft liegt der Anteil bei ca. 40 Prozent.

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Die gesetzliche Rente wird für die Mehrzahl der Beschäftigten nicht mehr ausreichen, um im Alter auskömmlich zu leben. Deshalb wollte die Bundesregierung Anreize und Möglichkeiten schaffen, damit auch mit kleinen Beträgen für das Alter vorgesorgt wird. Alarmierend ist zudem, dass gerade die Hälfte aller Beschäftigten mit weniger als 1.500 Euro Netto Monatsverdienst weder über eine Betriebsrente noch über eine staatlich geförderte private Riester-Rente verfügen.

Weitere Impulse für die bAV

Die Neuregelungen des BRSD sehen keine Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer vor und befreien Arbeitgeber von der Haftung. Dadurch verspricht man sich in Berlin, dass vermehrt auch kleine und mittlere Betriebe ihren Mitarbeitern Betriebsrenten anbieten. Das BRSD setzt dabei auch auf die Tarifpartner, denn mit dem Tarifpartnermodell soll in Zukunft eine reine Beitragszusage basierend auf der tariflichen Grundlage möglich sein.

Garantieverbot für Arbeitgeber

Arbeitgeber werden vom Gesetzgeber künftig zu einem Zuschuss verpflichtet, wenn der Mitarbeiter einen Teil seines Gehalts sozialabgabenfrei in einen Zahlbetrag für die Betriebsrente umwandelt – die sogenannte Entgeltumwandlung. Geregelt wurde, dass der Arbeitgeberzuschuss künftig 15 Prozent des Sparbeitrages des Arbeitnehmers zur Betriebsrente beträgt. Für Neuverträge gilt dies ab 2018, für bestehende Verträge ab 2022.

Steuerliche Förderung der bAV

Der Staat hat den Förderrahmen für Arbeitnehmer erhöht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig von ihrem Lohn/Gehalt bis zu 6.000 Euro im Jahr oder acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) steuerfrei in Vorsorgebeiträge umwandeln können. Die Obergrenze dafür lag bis jetzt nur bei der Hälfte.

Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.200 Euro erhalten Arbeitgeber einen Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie 240 bis 480 Euro im Jahr zusätzlich zum Lohn in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Förderbetrag kann außerdem von der Lohnsteuer einbehalten werden.

Auch die private Riester-Rente soll künftig mehr gefördert werden. Die Grundzulage, die der Staat für die Verträge leistet, soll von bisher 154 Euro jährlich auf 175 Euro angehoben werden. Das ist ein kleines Plus von 21 Euro im Jahr.

Viel diskutiert – die Grundsicherung

Arbeitnehmer, die in eine Betriebsrente einzahlen und im Alter trotzdem auf Grundsicherung angewiesen sind, erhalten einen Freibetrag. Mindestens 100 Euro im Monat und höchstens 202 Euro sollen nicht auf den Hartz-IV-Satz angerechnet werden.

Der BVK begrüßt die Betriebsrentenreform als Schritt in die richtige Richtung und weist gleichzeitig auf die Wermutstropfen für die Versicherungswirtschaft, wie zum Beispiel die Sozialpartner-bAV und die Opting-Out-Klausel hin, da die Expertise der Versicherungsvermittler in der bAV hier außen vor bleibt.

Zeitgleich mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wurden die Pläne von „Das Rentenwerk“ vorgestellt. Ein Zusammenschluss von Anbietern der Versicherungswirtschaft wird gemeinsam ein Angebot basierend auf den neuen Regelungen vorstellen.

https://www.experten.de/2017/06/02/5-versicherer-gruenden-rentenwerk/

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