AXA: ab sofort mehr BU-Leistung

Veröffentlichung: 25.01.2017, 07:01 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Die AXA hat ihre Angebote zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos erweitert. Die AU-Klausel zahlt Kunden, die langwierig erkrankt und zwar arbeitsunfähig, aber (noch) nicht berufsunfähig sind, schon die volle BU-Rente und gibt damit finanzielle Sicherheit.

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Zusätzlich schützt eine Infektionsschutzklausel den Kunden, für den Fall, dass sie ihren Beruf aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen wegen einer Infektionsgefahr nicht mehr ausüben können.

Die AU-Klausel wird als zusätzlicher Baustein den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz angeboten. AXA zahlt in diesem Fall bei einer mehr als sechsmonatigen durchgehenden Arbeitsunfähigkeit die vereinbarte BU-Rente in voller Höhe – Beitragsbefreiung inklusive.

Dadurch schließt der Kunde die Lücke, die durch längerfristige Erkrankungen entstehen kann, obwohl noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt oder anerkannt wurde. Dazu ist lediglich ein Leistungsantrag zu stellen und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Gezahlt wird die Rente für maximal 18 Monate während der Vertragsdauer. Die AU-Klausel eignet sich besonders für Kunden, deren Einkommen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch das gesetzliche Krankengeld nicht ausreichend abgesichert ist.

Auch die zum Januar 2017 eingeführte Infektionsschutzklausel schließt eine Absicherungslücke; hier für den Fall eines mindestens sechsmonatigen Tätigkeitsverbots aufgrund eines möglichen Infektionsrisikos. Dies ist wegen verschärfter Hygienevorschriften nicht nur wichtig für medizinische Berufe oder für Erzieherinnen, sondern zunehmend auch für Berufe im Lebensmittelbereich.

Bilder: © lenets_tan / fotolia.com

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