Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat sich vor dem Landgericht München I mit seiner Klage gegen die undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung durchgesetzt.
Der Verbraucherschutzverein hatte gegen die Verwendung mehrerer Klauseln geklagt. Das LG München I hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 2021 vollständig der Ansicht des BdV angeschlossen und dem Versicherer verboten, diese Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen.
Der Dialog-Tarif „SBU-professional Vitality“ muss in Kombination mit einem sogenannten Gesundheitsprogramm des Versicherungskonzerns Generali namens „Vitality“ abgeschlossen werden und verspricht unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten.
Der BdV hatte unter anderem moniert, dass Verbraucher*innen nicht erfahren, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Außerdem versäumt der Versicherer darauf hinzuweisen, dass die Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können. Nach erfolgloser Abmahnung hatte der Verbraucherschutzverein im Juli 2020 Klage erhoben.
LG München teilt Ansicht des BdV
Das Gericht ist in seiner Entscheidung nun der Ansicht des Verbraucherschutzvereins gefolgt. Demnach verstößt die beanstandete Klausel zur Berücksichtigung „sonstigen gesundheitsbewussten Verhaltens“ im Rahmen der Überschussbeteiligung gegen das Transparenzgebot.
Denn für durchschnittliche Versicherungsnehmer*innen ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte, nach denen sie nachvollziehen können, wie sich ihr Verhalten bei Programmteilnahme auswirkt und wie es die Überschussanteile beeinflusst.
Die andere beanstandete Klausel besagt, dass sofern der Versicherer „keine termingerechte Information über das sonstige gesundheitsbewusste Verhalten“ erhält, der Vertrag so behandelt wird, als hätte sich die versicherte Person nicht „sonstig gesundheitsbewusst verhalten“.
Auch hier teilt das Gericht die Ansicht des BdV, dass die Klausel die Versicherungsnehmer*innen unangemessen benachteiligt, da sie das Übermittlungsrisiko generell auf sie überträgt – auch dann, wenn der Versicherer die Nichtübermittlung selbst zu vertreten hat.
Die Konsequenz aus dem Urteil: Der Versicherer muss darauf verzichten, Prämien bei sich unterschiedlich gesund verhaltenden Versicherten in der geplanten Form zu differenzieren. Damit hat der BdV verhindert, dass die Risikokollektive in der Berufsunfähigkeitsversicherung weiter verbraucherschädlich verkleinert werden. Kleinlein dazu:
„Wir hoffen, dass die Versicherungswirtschaft dieses Urteil als Signal erkennt und es künftig unterlässt, in Personenversicherungen das individuelle Verhalten einzelner Versicherter bei der Prämienkalkulation in irgendeiner Weise zu berücksichtigen."
Datenschützer*innen hatten in der Vergangenheit bereits den zweifelhaften Umgang mit Kundendaten im Rahmen des Vitality-Programms kritisiert. Unter anderem wurde es 2016 mit dem Negativpreis „Big Brother Award“ in der Kategorie Verbraucherschutz ausgezeichnet.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BdV vs. Vitality: So unsportlich ist der Fitness-Tarif
Der BdV hat sich mit seiner Klage gegen die undurchsichtigen Bedingungen der „SBU-professional Vitality“ durchgesetzt. Dem Versicherer wurde verboten, die strittigen Klauseln zu verwenden oder sich darauf zu berufen. Nun liegt das schriftliche Urteil vor.
Weitere Schlappe für Fitness-Tarif Vitality
Canada Life verschenkt Dread-Disease-Versicherung
Bei Abschluss gewisser Tarife gibt es bei Canada Life ab dem 1. Juli innerhalb eines Aktionsraums von einem halben Jahr für viele Versicherungsnehmer eine Dread-Disease-Versicherung mit einem Versicherungsschutz in Höhe von 20.000 Euro als Bonbon für die Laufzeit von einem Jahr geschenkt.
HanseMerkur hält Überschussbeteiligung erneut stabil
Die HanseMerkur Lebensversicherung AG hält sämtliche geltenden Überschusssätze für klassische Rentenversicherungen stabil und weist für das Jahr 2024 erneut eine laufende Verzinsung der Sparanteile von 2,0 Prozent aus. Die Gesamtverzinsung bleibt unverändert bei 2,1 Prozent.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
DEURAG mit Gewinnsprung
Die DEURAG hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem deutlichen Gewinnsprung abgeschlossen. Parallel sorgen neue Rechtsschutztarife für Bestnoten bei Ratings und hohe Kundenzufriedenheit. Welche Kennzahlen besonders hervorstechen – und was für 2025 geplant ist.
wefox sichert sich 151 Mio. Euro zur Skalierung des MGA-Geschäfts
Das Insurtech wefox hat sich über eine Kombination aus Kapitalerhöhung (76 Mio. Euro) und Refinanzierung (75 Mio. Euro) insgesamt 151 Millionen Euro gesichert. Damit will das Unternehmen seinen strategischen Fokus auf das Managing-General-Agent-Modell (MGA) sowie den technologiebasierten Maklervertrieb in Europa weiter ausbauen und 2025 die Rückkehr zur Profitabilität erreichen.
Allianz Direct & FRIDAY: Übernahme abgeschlossen
Allianz Direct, der paneuropäische Online-Versicherer der Allianz Gruppe, hat die Übernahme des Versicherungsportfolios von FRIDAY erfolgreich abgeschlossen. Nach Erhalt aller notwendigen behördlichen Genehmigungen umfasst die Transaktion nicht nur rund 250.000 Kundinnen und Kunden in Deutschland und Frankreich, sondern auch die Marke FRIDAY sowie bestehende Vertriebsvereinbarungen.
US-Markt im Visier: ERGO übernimmt NEXT Insurance komplett
Mit der vollständigen Übernahme des US-Versicherers NEXT Insurance wagt ERGO einen strategischen Vorstoß in den weltweit größten Versicherungsmarkt. Was hinter der Expansion steckt – und welche Rolle Technologie dabei spielt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.