PSG III im Bundeskabinett beschlossen

Veröffentlichung: 01.07.2016, 08:07 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat am 28.06.2016 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, doch die Regelungen des PSG III sollen zum größten Teil bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt. Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält Vertrauensschutz. Insgesamt erhöhen sich die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode damit um 20 Prozent.

Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit die Hilfe, die benötigt wird zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt, soll das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Pflegeberatung in den Kommunen verstärken. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Außerdem werden die Kontrollen verschärft, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen.

Die wichtigsten Regelungen des PSG III

  • Sicherstellung der Versorgung
  • Beratung
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege
  • Regelung der Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe
  •  Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege

https://youtu.be/FfB_guUfApQ

Bild: © pavelkubarkov / fotolia.com

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