Opting-out-Modelle: Rechtliche Klarstellung ist erforderlich

Veröffentlichung: 03.06.2016, 08:06 Uhr - Lesezeit 9 Minuten

Opting-out-Modelle in der bAV beziehen Arbeitnehmer automatisch in die Entgeltumwandlung ein, falls dieser Vorgehensweise nicht widersprochen wird. Allerdings sind rechtliche Klarstellungen des Gesetzgebers erforderlich, damit diese kein Restrisiko für Arbeitgeber bergen, das sie von der Einführung dieser Modelle abhalten könnte.

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Diese Forderung erhob Dr. Johannes Leinert, der sich seit mehr als zehn Jahren wissenschaftlich mit Opting-out-Konzepten beschäftigt. In einem ausführlichen Gespräch, das Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) mit Dr. Johannes Leinert führt, werden diese Aspekte beleuchtet. Mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge wird der gesamte Beitrag auch auf experten.de veröffentlicht.

Klaus Morgenstern: Das DIA hat sich gemeinsam mit Ihnen schon vor zehn Jahren in einer Studie für solche Modelle ausgesprochen. Empfinden Sie Genugtuung, dass die Politik endlich auf diesen Vorschlag eingeht, oder eher Unmut, dass es so lange gedauert hat?
Dr. Johannes Lehnert: Weder noch. Die entscheidende Frage ist doch, wie verhindert werden kann, dass künftig immer mehr Rentner in die Grundsicherung im Alter rutschen. Aber Sie haben Recht, es hat ziemlich lange gedauert, bis sich die Politik für Opting-out-Modelle offen zeigte. Immerhin wurden die ersten Vorschläge dafür in Deutschland schon im Mai 2003 unterbreitet, damals von der Bertelsmann-Stiftung.

KM: Andere Länder haben mit Opting-out-Systemen schon länger gute Erfahrungen gemacht. Warum zögerte die Politik in Deutschland so lange damit, den Weg dafür zu ebnen?
JL: Das geht auf schlechte Erfahrungen der Regierung Schröder zurück. Der damalige Arbeitsminister Walter Riester wollte ursprünglich eine obligatorische ergänzende Altersvorsorge einführen. Aber dann erschien die Bildzeitung mit der Schlagzeile „Zwangsrente“ und es kam anders. Seitdem ist die Politik sehr zurückhaltend mit verpflichtenden Elementen in der Altersvorsorge. Zunächst wurde kontrovers diskutiert, ob Opting-out einen Zwang zur Altersvorsorge darstellt. Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass dies nicht der Fall ist. Die Entscheidungsfreiheit für oder gegen die Altersvorsorge bleibt bei Opting-out erhalten, nur unter anderem Vorzeichen: Unter den gegenwärtigen Bedingungen bleiben Bürger außen vor, die keine aktive Entscheidung zur Altersvorsorge treffen. Kommen Opting-out-Modelle, werden sie in die Altersvorsorge einbezogen.

KM: Wie schätzen Sie die Akzeptanz solcher Modelle in Deutschland ein?
JL: Als hoch. Umfragen zeigen in der Bevölkerung insgesamt eine sehr hohe Zustimmungsquote, sie liegt in der Regel zwischen 60 und 80 Prozent. Auch in den Parteien und Verbänden herrscht mittlerweile ein breiter Konsens dafür.

KM: Derzeit gibt es verschiedene Vorschläge, Opting-out-Modelle in Deutschland zu etablieren. Bei der unlängst vorgeschlagenen Deutschland-Rente ist Opting-out ebenso vorgesehen wie beim Sozialpartnermodell des Bundesarbeitsministeriums. Welcher Weg verspricht Ihrer Auffassung nach den größeren Erfolg?
JL: Das Sozialpartnermodell setzt auf tarifvertraglicher Ebene an und bezieht sich auf die tarifgebundenen Unternehmen. Damit ist aber nur die Hälfte der Arbeitnehmer abgedeckt. Vor allem Beschäftigte aus den Kleinbetrieben bleiben dabei unberücksichtigt. Es sei denn, das Modell würde durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung auf alle übertragen; das wäre aber umstritten. Das Opting-out-Modell der Deutschland-Rente hingegen würde immer greifen, ganz gleich ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht. Wenn es darum geht, möglichst viele einzubeziehen, ist das der bessere Weg.

KM: Unternehmen können heute schon in eigener Regie Opting-out einführen. Dennoch macht es kaum ein Arbeitgeber. Was hält sie davon ab?
JL: Das sind zum einen der Verwaltungsaufwand und das Haftungsrisiko des Arbeitgebers für die betriebliche Altersvorsorge generell. Daher wird man um eine reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung nicht herumkommen, wenn der Verbreitungsgrad deutlich steigen soll. Zum anderen fehlt speziell für die Opting-out-Modelle noch eine rechtliche Klarstellung, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, zum Beispiel bei den Kündigungs- und Widerspruchsfristen. Im Augenblick existiert für den Arbeitgeber noch ein Restrisiko, dass sein konkreter Opting-out-Vertrag als unwirksam angesehen werden könnte und im Zweifel rückabgewickelt werden müsste.

KM: Sie haben zur Förderung der freiwilligen Altersvorsorge promoviert, beobachten seit vielen Jahren deren Entwicklung in Deutschland. Wie sollte die Förderung Ihrer Auffassung nach geändert werden, damit deutlich mehr Menschen ergänzende Altersvorsorge betreiben?
JL: Ich glaube nicht, dass dazu in erster Linie mehr staatliches Geld ins System gepumpt werden muss. Sicher gibt es finanzielle Fehlanreize, die gelöst werden müssen, wie zum Beispiel die vollen Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten oder die volle Anrechnung von Altersvorsorge auf die Grundsicherung. Auch muss die viel zu komplizierte steuerliche Förderung vereinheitlicht und vereinfacht werden. Das Wichtigste ist aber, an den zentralen Hindernissen anzusetzen, die viele Menschen von der Altersvorsorge abhalten. Erstens: Keine Lust, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das macht nämlich, ähnlich wie die Steuererklärung, sehr vielen Leuten sehr wenig Spaß und wird deswegen gerne immer wieder verschoben, leider oft dauerhaft. Dagegen helfen Opting-out-Modelle.

Zweitens: Kein Geld für die Altersvorsorge. Natürlich wird es nicht funktionieren, dass Menschen, die schon sehr knapp bei Kasse sind, für die Altersvorsorge plötzlich auch noch auf beispielsweise vier Prozent ihres Einkommens verzichten. Das wäre auch für alle anderen schwer. Aber die Situation sieht schon ganz anders aus, wenn es nicht mehr um aktuellen Verzicht geht, sondern darum, dass der Lebensstandard in Zukunft etwas weniger steigt. Man könnte zum Beispiel vereinbaren, dass von jeder künftigen Lohnsteigerung ein bestimmter Anteil für die Altersvorsorge weggespart wird, bis eine Obergrenze erreicht ist. Eine solche intelligente Spardynamik ist in den USA als „Save-more-tomorrow-plan“ bekannt und sehr erfolgreich.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hatte bereits 2005 zusammen mit Dr. Johannes Leinert eine Studie aufgelegt, in der Opting-out für die betriebliche Altersversorgung empfohlen wurde. Weitere Daten und Informationen dazu stehen auf www.dia-vorsorge.de.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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