Wer eine Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung vermittelt, muss den Kunden deutlich auf die Gefahren eines Frühstornos hinweisen. Insbesondere darauf, dass er sich bei diesem Vertragsmodell deutlich schlechter stellen kann als bei dem Abschluss einer Bruttopolice, urteilte das Landgericht Köln.