Rechtsschutz: Spezialkonzept für Architekten und Ingenieure

Veröffentlichung: 19.05.2016, 05:05 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Im Baugewerbe kann es schnell zu Auseinandersetzungen kommen. Im Mittelpunkt stehen dabei häufig Streit und Diskussionen um das Honorar oder auch Zahlungsverzug. Ein (angeblicher) Verstoß gegen Gesetzesvorgaben bzw. die Bauordnung ziehen häufig die Androhung oder Einleitung eines Strafverfahrens nach sich. Ein spezieller Zielgruppenschutz der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG bietet genau die Absicherung, die Architekten und Ingenieure für ihren Beruf benötigen.

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Dieser Schutz kann individuell um weitere Bausteine ergänzt werden – ob für die selbstständige Tätigkeit oder für den privaten Bereich.  Die Deckung enthält zum Beispiel einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Er hilft Architekten und Ingenieuren nicht nur dann, wenn ein Kunde nicht zahlt. Auch wenn Büroeinrichtung defekt geliefert wird oder eine teure Software nicht funktioniert, können sie ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchsetzen.

Besonders die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure birgt großes Streitpotenzial. Die dort festgehaltenen Regelungen werden häufig als kompliziert wahrgenommen, daraus können wiederum Fehler resultieren. Kommt es zu Honorarstreitigkeiten, übernimmt ROLAND Rechtsschutz die Kosten für eine Schlussrechnungsprüfung.

Adjudikationsverfahren

Wird im Rahmen einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung ein Adjudikator eingeschaltet, kommt ROLAND bis zu 10.000 Euro im Jahr für diese Kosten auf. Anders als in Mediationsverfahren trifft der Adjudikator binnen kürzester Zeit eine Entscheidung. Diese ist dann vorläufig für beide Seiten bindend, kann aber per Gerichtsverfahren überprüft werden. So können Bauarbeiten fortgeführt und Rechtsrisiken aus dem möglichen Stillstand der Arbeiten gemindert werden – ein großer Vorteil für alle Streitparteien.

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