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Dread-Disease – ein alternatives Vorsorgeinstrument: Teil I

Veröffentlichung: 11.05.2016, 14:05 Uhr - Lesezeit 10 Minuten

In der Online-Ausgabe vom 20.04.2016 wurde auf Pfefferminzia ein Vergleich von Dread-Disease-Versicherungen veröffentlicht. Der Autor reklamierte in seinem Beitrag fehlende Standards und ein uneinheitliches Marktangebot. Eine ausführliche Betrachtung von Alexander Schrehardt.

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Den Ausführungen des Autors hinsichtlich der unterschiedlichen Tarifleistungen der aktuell auf dem deutschen Versicherungsmarkt angebotenen Dread-Disease-Tarife ist zu folgen. Auch der Aussage, dass ein inhaltlicher Vergleich von Dread-Disease-Tarifen für jeden Vermittler eine Herausforderung darstellt, kann nicht widersprochen werden. Die oberflächliche Betrachtung einiger weniger Tarifleistungen und die daraus abgeleitete Bewertung lassen allerdings eine qualitative Einordnung der alternativen Dread-Disease-Versicherungslösungen sicherlich nicht zu.

Die Dread-Disease-Versicherung ist ein gleichermaßen wichtiges und wertvolles Vorsorgeinstrument zur Absicherung der Arbeitskraft. Im ersten Teil der Betrachtung stehen die kalkulierten Risiken, die Voraussetzungen für eine Leistung und insbesondere das versicherte Risiko Bypass-Operation im Fokus.

Kalkulierte Risiken

Wie der tarifliche Überbegriff bereits verdeutlicht, sollen mit Dread-Disease-Versicherungen schwere Krankheiten versichert werden. Der kritischen Anmerkung, dass beispielsweise die Listung einer demenziellen Erkrankung vor dem vollendeten 65. Lebensjahr des Versicherten nur in vergleichsweise wenigen Fällen zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall führen wird, kann nicht widersprochen werden. Tatsache ist aber nun einmal, dass alle der genannten Gesellschaften einen Morbus Alzheimer und teilweise andere Formen einer präsenilen Demenz vor dem vollendeten 65. bzw. 67. Lebensjahr der versicherten Person als versichertes Risiko in ihren Versicherungsbedingungen aufgenommen haben. Die Antwort auf die Frage inwieweit dieses Kriterium bei der Tarifbewertung in einer vergleichenden Betrachtung von Dread-Disease-Tarifen einen nachhaltigen Beitrag leisten kann, bleibt somit unbeantwortet.

Würde man diese Betrachtungsweise weiter verfolgen, so müsste man wohl vorrangig die Frage stellen, warum alle sechs Gesellschaften Poliomyelitis (Kinderlähmung) als Risiko im Katalog der versicherten schweren Krankheiten führen. Die Kinderlähmung gilt laut WHO seit dem Jahr 2002 in Europa als ausgestorben und in Deutschland wurden vor circa 25 Jahren die letzten Fälle von Kinderlähmung verzeichnet. Nach der Einschätzung von Experten stellen auch die aktuellen Migrationen aus dem Nahen Osten und anderen Teilen der Welt vor dem Hintergrund der hohen Impfrate kein Risiko für einen Eintrag von Poliomyelitis nach Deutschland dar.

Was leistet ein Tarif – unter welchen Voraussetzungen?

Natürlich kann man auch auf der Basis von Negativmerkmalen eine Tariflösung wählen, sinnvoller erscheint es jedoch erst einmal die Leistungsfähigkeit eines Tarifs zu prüfen. Im Fall der Dread-Disease-Versicherung sollte mit an erster Stelle die Frage der grundlegenden Leistungsvoraussetzungen hinterfragt werden. Während bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall der Nachweis über einen zumeist anteiligen Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit geführt werden muss, und damit weniger das ursächliche Ereignis, sondern vielmehr die Folgen des Ereignisses im Fokus der Betrachtung stehen, dreht sich die Betrachtungsweise im Fall der Dread-Disease-Versicherung ins Gegenteil. Im Leistungsfall muss der Versicherungsnehmer den Nachweis über den Eintritt eines versicherten Risikos führen. Dies lässt die ketzerische Frage nach den genauen Leistungsvoraussetzungen zu.

Versichertes Risiko Bypass-Operation

Bei einer kritischen Betrachtung der Leistungsvoraussetzungen muss sich der Vermittler die Frage stellen, wann genau das versicherte Risiko eingetreten ist und damit ein Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers begründet wird. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften sorgt dabei teilweise für Ernüchterung.

Junk Food, Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel sind die Hauptrisikofaktoren für die Ausbildung einer Arteriosklerose. Bei dieser Volkskrankheit kommt es zu Ablagerungen an den Gefäßwänden und nachfolgend zu Engstellen in den Arterien. Aufgrund einer zunehmend schlechteren Durchblutung kann es in Abhängigkeit von den betroffenen Arterien in der Folge zu einem Herzinfarkt oder auch zu einem Schlaganfall kommen. Vor allem bei verengten Koronararterien kann eine Bypass-Operation das Mittel der Wahl sein. Bei diesem Eingriff pflanzt der Chirurg dem Patienten „Umgehungsstrecken“ ein, sodass die Blutversorgung des Herzens wieder verbessert wird. Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie vom 10.2.2015 wurden im Jahr 2014 100.934 Operationen am Herzen durchgeführt. Der Anteil der Bypass-Operationen beziffert sich dabei mit 53.805.

Alle sechs Versicherungsgesellschaften, die derzeit Dread-Disease-Versicherungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt anbieten, listen die Bypass-Operation als versichertes Risiko. Signifikante Unterschiede finden sich allerdings bei den Leistungsvoraussetzungen. In ihren aktuellen Versicherungsbedingungen führt die Nürnberger Lebensversicherung wie folgt aus: „Versichert ist die erste Diagnose der medizinischen Notwendigkeit einer Operation am Herzen, bei der mindestens ein Bypass aufgrund einer Herzkranzgefäßverengung eingesetzt wird ....“. Im Gegensatz dazu erklärt beispielsweise die Cardea Life in ihrem Bedingungswerk: „Eine Bypass-Operation am Herzen gilt in diesem Vertrag als schwere Krankheit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Eine oder mehrere Herzkranzgefäße werden operiert ....“.

Während also die Nürnberger Lebensversicherung einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers bereits mit der medizinischen Diagnose begründet sieht, sind Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch nach den Versicherungsbedingungen der Cardea Life erst mit nach erfolgter Operation der versicherten Person erfüllt.

Allerdings ist die Liste der zu prüfenden Leistungsvoraussetzungen damit noch nicht abgeschlossen. Auch zu der Anzahl der verengten Arterien und dem Grad des Gefäßverschlusses finden sich in den Bedingungswerken der Gesellschaften höchst unterschiedliche Angaben. Nach den Versicherungsbedingungen der Canada Life muss mindestens eine Arterie mit einem Gefäßverschluss von mehr als 70 Prozent behandelt werden. Sofern es sich bei dem betroffenen Blutgefäß um die linkskoronare Hauptstammarterie handelt, begründet allerdings bereits ein Verschlussgrad von mindestens 50 Prozent den Leistungsanspruch. Im Gegensatz dazu führt Die Bayerische in ihren Versicherungsbedingungen aus, dass erst eine Versorgung von mindestens zwei Koronararterien zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall führen.

Im dritten Schritt der Prüfung von Versicherungsbedingungen muss die Frage nach dem versicherten Operationsverfahren gestellt werden. Hierzu führt die Canada Life wie folgt aus: Der operative Zugangsweg erfolgt entweder via Durchtrennung des Brustbeins (konventionelle Sternotomie) oder auf minimalinvasivem Wege ohne Sternotomie. Nach den Versicherungsbedingungen der Zurich Life Assurance (Leistungskatalog A) sind endoskopische Schlüsselloch-Operationen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Leistungsanspruch ist für dieses Operationsverfahren nur gegeben, wenn auch der Erweiterte Krankheit-Schutzbrief vom Versicherungsnehmer mitversichert wurde. Allerdings besteht in diesem Fall nur ein Leistungsanspruch in Höhe von 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 15.000,00 Euro.

Teil 2 folgt am 12. Mai 2016.


Alexander Schrehardt

Nach Abschluss seines Studiums an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg war Herr Schrehardt seit 1984 bei namhaften Versicherungsmaklerunternehmen in den Unternehmensbereichen Personenversicherung und Pensionsmanagement tätig. Die regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme an Vorträgen und Seminaren zur eigenen Weiterbildung waren dabei für Herrn Schrehardt ebenso verpflichtend wie ein Aufbaustudium zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Fachhochschule Koblenz. Im Jahr 2019 gründete er zudem mit Brigitte Hicker das Beratungsunternehmen AssekuranZoom.

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