EU: Bestimmungen für Investitionen in Infrastruktur gelockert

Veröffentlichung: 07.04.2016, 05:04 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Die europäische Kommission hat ab sofort für Versicherungsunternehmen Erleichterungen für bestimmte Investments erwirkt. Bei Infrastrukturinvestitionen sind die aufsichtsrechtlichen Beschränkungen zukünftig etwas lockerer, jedoch noch deutlich schärfer als von der Versicherungslobby gefordert.

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„Die europäische Kommission hat einen angemessenen Kompromiss gefunden“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e.V. (BdV) die Entscheidung. Die Verbraucherschutzorganisation sieht diese Investments jedoch auch kritisch. „Wir fordern die Versicherungswirtschaft auf, diese neuen Möglichkeiten mit Augenmaß zu nutzen“, so Kleinlein.

Die wichtige Stellschraube, um Infrastrukturinvestments der Versicherungsunternehmen zu steuern, ist die sogenannte Eigenmittelanforderung nach dem Aufsichtsrecht. Hier hatten die deutschen Versicherungslobbyisten gefordert, dass Eigenmittel bei solchen Investments nur in Höhe von 20 Prozent vorzuhalten seien. Gemeinsam mit der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA forderte der BdV jedoch eine Quote von mindestens 30 Prozent. Die europäische Kommission hat sich nun an die Empfehlung von EIOPA, BdV und anderen Experten gehalten.

Infrastrukturinvestments bergen neben den Anlagerisiken aber auch noch weitere Gefahren. „Die Bürger werden womöglich mehrfach zur Kasse gebeten: Als Versicherungskunde, der Prämien zahlt, als Infrastrukturnutzer,der zum Beispiel Maut berappen muss und als Steuerzahler, wenn das Investment doch noch schief geht“, erklärt Kleinlein. „Nicht jedes Investment das formal möglich ist, ist auch sinnvoll.“

Bild: © denyshutter / fotolia.com

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