Die Renten steigen zum 01.07.2016: in Westdeutschland um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung.
Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrage 3,78 Prozent in den alten Ländern und 5,48 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiere auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibe. Darüber hinaus werde die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend sei. Dabei komme auch ein statistischer Sondereffekt aufgrund der Revision der VGR aus dem Jahr 2014 zum Tragen, der die anpassungsrelevante Lohnentwicklung bei der diesjährigen Rentenanpassung um rund einen Prozentpunkt steigere. Damit werde der statistische Effekt, der die letztjährige Rentenanpassung gedämpft hatte, wieder ausgeglichen.
Neben der Lohnentwicklung werde durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirke sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch + 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus. Außerdem werde durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2015 (18,7 Prozent) gegenüber dem Jahr 2014 (18,9 Prozent) um 0,2 Prozentpunkte gesunken sei und die sog. Riester-Treppe bereits 2013 letztmals zur Anwendung gekommen sei, wirke der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.
Auf Basis der vorliegenden Daten ergebe sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 29,21 Euro auf 30,45 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 27,05 Euro auf 28,66 Euro. Dies entspreche einer Rentenanpassung von 4,25 Prozent in den alten Ländern und von 5,95 Prozent in den neuen Ländern. Damit betrage der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 94,1 Prozent seines Westwerts (bisher 92,6 Prozent).
Bild: © ferkelraggae / fotolia.com
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