Honorarfinanz AG erhält KWG-Lizenz

Veröffentlichung: 07.01.2016, 10:01 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Der Karlsruher Finanzdienstleister Honorarfinanz AG wird als 18. Institut in das Honorar-Anlageberaterregister der Bundesanstalt für Finanzaufsicht aufgenommen. Das Unternehmen bietet damit seine Finanzdienstleistungen jetzt offiziell unter staatlicher Aufsicht an.

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Die Honorarfinanz ist damit das erste neu zugelassene Beratungsunternehmen nach Inkrafttreten des neuen §36c Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) am 1. August 2014 und grenzt sich noch deutlicher als zuvor von der alten Provisionswelt klar ab.

Das Unternehmen hat sich in den vergangenen sieben Jahren auf die Konstruktion von exakt auf das Risikoprofil des Anlegers abgestimmte Anlageportfolien mit hocheffizienten und kostengünstigen Exchange Traded Funds (ETF) spezialisiert. Bei der Altersvorsorge setzen die Berater unter anderem auch auf kostengünstige, provisionsfreie Nettopolicen.

cms.xrvzl.x Davor Horvat, Vorstand der Honorarfinanz AG

Die Honorarfinanz plant, ihre Dienstleistungen bundesweit an den wichtigsten deutschen Standorten anzubieten und baut dafür ab diesem Jahr konstant weitere qualifizierte Berater auf. Diese müssen eine Basisausbildung aus der Banken- oder Versicherungssparte mitbringen und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in der Beratung von Endkunden mitbringen. Die Berater arbeiten unter dem Haftungsdach der Honorarfinanz als registrierte Honorar-Anlageberater und betreiben ihr zukünftiges Geschäftsmodell innerhalb des Systems als selbständige Partner.

Dazu bietet das Unternehmen seinen Partnern ein umfangreiches Dienstleistungspaket mit beispielsweise Beratungsprozessen, IT oder Marketing an. Vorstand Davor Horvat: „Unser Ziel ist es, Beratern einen neuen Status zu verschaffen, der dem eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes gleicht und eine hohe Wertschätzung erfährt.“

Bild: (1) © psdesign1 / fotolia.com (2) © Honorarfinanz

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