Neue Assekuranz Gewerkschaft nicht tariffähig

Veröffentlichung: 08.12.2015, 06:12 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine Nichtzulassungs-Beschwerde der Neuen Assekuranz Gewerkschaft (NAG) zurückgewiesen und damit ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts aus dem April bestätigt. Damit ist rechtskräftig geklärt, dass die Ende 2010 gegründete NAG keine Gewerkschaft ist.

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Die NAG verfüge nicht über die erforderliche Mächtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit und sei demzufolge nicht tariffähig, hatte das Landesarbeitsgericht am neunten April 2015 geurteilt (9 TaBV 225/14). Die Entscheidung erfolgte nach intensiver und gründlicher Erörterung der nur wenigen, bekannten Tatsachen um die Organisationsstärke der NAG. Diese hatte trotz mehrfacher Aufforderungen keinerlei Fakten zu ihrer Mitgliederzahl in dem Verfahren angegeben. Das Gericht konnte daher keine positive Prognose über die Durchsetzungsfähigkeit der NAG, die nach eigenen Angaben nur im Bereich des Versicherungswesens tätig ist, treffen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt, dass nun Klarheit über die Rolle der NAG geschaffen wurde. „Für die Beschäftigten ist es wichtig, dass nur solche Arbeitnehmerorganisationen als Gewerkschaften anerkannt werden, die in der Lage sind, Tarifforderungen nicht nur aufzustellen, sondern auch durchzusetzen und anschließend aufgrund ihrer Organisationskraft die Umsetzung dieser Tarifverträge sicherzustellen“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister. Dies stärke die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Er wies darauf hin, dass von tarifunfähigen Verbänden abgeschlossene Tarifverträge nichtig, also von Anfang an unwirksam sind. Die nun erfolgte rechtliche Klarstellung schützt Beschäftigte und Betriebsräte vor Organisationen, die als Gewerkschaften auftreten, denen aber die Voraussetzungen fehlen, die Aufgaben einer Gewerkschaft zu erfüllen.

Bild: © Lauren Hamels / fotolia.com

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