Die Sparkasse sieht rot, Lindt bleibt bei Gold
Die Sparkasse versucht seit einiger Zeit dagegen vorzugehen, dass die spanische Santanderbank dasselbe Rot verwendet wie sie. Die Verhandlung wurde nun vom BGH zurück an das zuständige Oberlandesgericht verwiesen. Gewonnen hat dagegen Lindt mit seinem goldenen Teddy - nach Ansicht des BGH kollidiert dieser nicht mit Haribos Goldbären.
Gold macht noch keine Haribobären, der dazu noch nicht einmal diese Farbe hat. Die Gummibärchen von Haribo leuchten in Rot, Grün, Violett und Gelb - das steht in keinem Widerspruch zu dem goldenen Lindt-Teddy, findet der BGH. Der in goldenes Staniol gewickelte Schokoladenbär stellt keine unlautere Nachahmung eines Gummibären dar. Auch die Goldbärenmarke würde durch das Produkt nicht verletzt, begründet der BGH seine entscheidung.
Nicht so eindeutig ist die Sachlage im Streit um das spezifische Sparkassen-Rot. Hier muss vor dem zuständigen Oberlandesgericht neu verhandelt werden. Die Parteien streiten darum, ob die Beklagten durch die Verwendung der roten Farbe im Rahmen ihres Marktauftritts das Recht des Klägers an der konturlosen Farbmarke Rot in Deutschland verletzen. Die Sparkasse findet, dass die beiden Marken durch die gleiche Farbe verwechselt werden können. Dies werde verstärkt durch den medialen Einsatz im Zusammenhang mit der Formel-1-Veranstaltung "Großer Preis Santander 2010" und dem Internetauftritt der Santander Group. Der BGH hält dies ebenfalls für möglich und überlässt es dem OLG, dies vertieft zu prüfen. Dabei hatte das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 8. Juli 2015 die Löschung der Farbmarke Rot des Klägers, also der Sparkasse angeordnet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss des Bundespatentgerichts ist beim Senat das Rechtsbeschwerdeverfahren anhängig. Auch dies ein Grund, warum der BGH in dieser Sache nicht entscheiden wollte und den Sachverhalt durch die niedrigere Instanz weiter prüfen lässt..
Bild: © Sergey Peterman / fotolia.com
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