Europa-Rente für alle?

Veröffentlichung: 10.07.2015, 07:07 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) hat einen Vorschlag zur besseren Übertragbarkeit von Privatrenten innerhalb Europas ausgearbeitet. Die EIOPA will sich auf ein paralleles Rentensystem (PEPP - Pan European Personal Pension) konzentrieren, das lediglich gemeinsamen Mindeststandards genügen soll. Wie der Versicherungsbote meldet, soll bei dieser günstigen und transparenten Europa-Rente kein Platz für Provisionen - und damit nicht für Vermittler - sein. Ist das so?

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EiopaEiopaBild: © Eiopa

Die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen war das eine, ein paneuropäisches Zusatzrentensystem ist etwas anderes. Doch die Privatrente soll fest in das angestrebte Mehr-Säulen-System der Altersversorgung integriert werden. Genau wie bei der Mobilitätsrichtlinie soll der Umzug von Staat zu Staat in Europa erleichtert werden. Die Zusatzrenten sollen leichter mitgenommen, der Anbieter leichter gewechselt werden können. Dafür müssen die Kosten europaweit vergleichbar sein.

Gabriel Bernardino, Vorsitzender der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA, sagte: “Die wachsende Mobilität der arbeitenden Bevölkerung macht das Anliegen, Rentenansprüche übertragbar zu machen, - national wie international - für viele Angestellte extrem relevant. EIOPA wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, die Übertragbarkeit erworbener Rentenansprüche zu verbessern. Mit diesem „Good Practices Report” fördern wir Transparenz und geben die Grundlagen für weitere Ausarbeitungen zu diesem Thema.“

Investment-Prinzipien

EIOPA stellt einige Investmentformen vor, die nach ihrer Ansicht auf alle PEPPs angewendet werden sollen, so zum Beispiel Lebenszyklus-Fonds, die ihre Zusammensetzung von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren je nach Laufzeit verändern: “Assets sollen mit dem besten langfristigen Liquiditätsprofil ausgewählt, außerdem die potentielle Teilnahme an langfristigen Anlagen gemäß Anlage- und Auszahlungsprofil der PEPP, inklusive Infrastrukturinvestments und andere Sachwertanlagen.“

„Good Practice 9“: Nur berechnen, was es tatsächlich kostet

“In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer für den Transfer zahlen soll, soll nur der tatsächlich für den Transfer anfallen Betrag berechnet werden. Das schließt Pauschalgebühren nicht aus, solange sie die tatsächlichen anfallenden Kosten nicht übersteigen.“

In diesem Abschnitt geht es um Transferkosten - das hat erst einmal nichts mit Provisionen zu tun. Der Verwaltungsaufwand, der durch einen Transfer von Land zu Land entsteht, soll berechnet werden dürfen, nicht aber zusätzliche Gebühren, einfach nur, weil man mit seinem Anspruch umzieht. Um darüber zeitnah und gut informiert zu sein, empfiehlt die EIOPA, entsprechende Online-Plattformen für Versicherungsnehmer einzurichten.

Was steht's mit den Provisionen?

Um die Erstvermittlung geht es zunächst gar nicht - was für Auswirkungen die neue Standardrente auf die Vergütung haben wird, bleibt abzuwarten. Es stellt sich allerdings schon die Frage, wie diese paneuropäische Rente wirtschaftlich für den einzelnen Vermittler funktionieren soll: bei gekappten Abschlussprovisionen, die mit stabilen bis höheren Bestandsprovisionen als gerechtem Ausgleich versüßt worden sind, bei flexibler Übertragung der Bestände von einem Land ins andere. Es bleibt aber auch die Frage, ob die PEPP übrhaupt ein ernstzunehmender Konkurrent für herkömmliche Rentenversicherungen wird.

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