Verbraucherschutz: „Das Widerrufsrecht verkommt zur leeren Hülle“
Droht der Verbraucherschutz in Versicherungsverträgen geschwächt zu werden? Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts sieht vor, das Widerrufsrecht deutlich einzuschränken. Der Bund der Versicherten (BdV) warnt nun vor einer gravierenden Aushöhlung zentraler Verbraucherrechte – und spricht von einem „leeren Hüllrecht“.
Mit dem geplanten Gesetz sollen Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, leichter widerrufen werden können. Unternehmen sollen künftig verpflichtet sein, einen elektronischen Widerruf per Button zu ermöglichen. Gleichzeitig sieht der Entwurf jedoch eine zeitliche Befristung des Widerrufsrechts vor. Demnach soll es auch bei Lebensversicherungen spätestens nach zwei Jahren und 30 Tagen erlöschen – selbst wenn der Versicherer seiner Pflicht zur vollständigen und korrekten Belehrung über das Widerrufsrecht nicht nachgekommen ist.
Bislang gilt: Eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Versicherungsnehmer konnten sich so auch Jahre später noch von Verträgen lösen, wenn sie nicht ordnungsgemäß informiert worden waren. „Gerade bei langfristigen Verträgen wie Lebensversicherungen kann es entscheidend sein, ob die Pflichtinformationen vollständig und korrekt erteilt wurden“, betont der BdV.
Der Verband kritisiert zudem, dass der Entwurf keine Unterscheidung zwischen wesentlichen und eher nebensächlichen Informationspflichten macht. Damit würden auch gravierende Verstöße ohne Folgen bleiben. „Das Widerrufsrecht sichert nicht nur die Entscheidungsfreiheit, sondern schafft Vertrauen, dass Vertragsinformationen vollständig und richtig sind. Wird dieses Recht auf ein oder zwei Jahre begrenzt, werden Verbraucherrechte unterlaufen, während Unternehmen bevorteilt werden, die ihre Pflichten nicht erfüllen“, heißt es in der Stellungnahme.
Ein weiteres Problem sieht der BdV in der vorgesehenen Musterwiderrufsbelehrung. Diese umfasst mehrere eng bedruckte Seiten mit bis zu 20.000 Zeichen. Anstatt für Klarheit zu sorgen, führe die Informationsfülle zu Überforderung und Information Overload. „Ein solcher information overload ist ein beliebtes Mittel der Desinformation. Ein Verbraucher bekommt den Eindruck, dass der kleingedruckte und von Rechtsbegriffen durchtränkte Text nur für Vertragsjuristen da ist, aber kein zentrales Verbraucherrecht beschreibt. Das Widerrufsrecht verkommt zur leeren Hülle“, sagt Rehmke.
Das Widerrufsrecht drohe in seiner praktischen Wirkung massiv geschwächt zu werden. „Anstatt den Verbraucherschutz zu stärken, schafft der Referentenentwurf Anreize für mangelhafte Belehrungen und stellt die Interessen der Finanzwirtschaft über die Rechte der Versicherten“, warnt Vorstand Stephen Rehmke.
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